Lernorte
Die duale Berufsausbildung hat für die Auszubildenden zwei zentrale Lernorte vorgesehen: den Betrieb und die berufsbildende Schule. Innerhalb des Betriebs können Auszubildende an verschiedenen Lernorten tätig sein:
- Ausbildungsecke
- Lehrwerkstatt
- Ausbildungswirksamer Arbeitsplatz
- Berufsschule
- Überbetriebliche Unterweisung der Auszubildenden
Ausbildungsecke
Die Ausbildungsecke ist ein von der betrieblichen Arbeit abgegrenzter Raum innerhalb des Betriebes. Er sollte so gestaltet sein, dass der Auszubildende alle Fertigkeiten üben kann, die für die jeweilige Ausbildungseinheit vorgesehen sind.
Lehrwerkstatt
Die Lehrwerkstatt ist eine Betriebsabteilung, die eigens für Ausbildungszwecke eingerichtet wurde. Durch ihre räumliche Trennung vom Betriebsalltag ermöglicht sie den Auszubildenden ein Lernen ohne Störfaktoren. Über eine eigene betriebliche Lernwerkstatt verfügen in der Regel hauptsächlich Großunternehmen.
Ausbildungswirksamer Arbeitsplatz
Steht dem Betrieb weder eine Ausbildungsecke noch eine Lehrwerkstatt zur Verfügung, kann die Ausbildung an einem ausbildungswirksamen Arbeitsplatz durchgeführt werden. Dabei ist es wichtig, dass dieser für die zu verrichtende Arbeit geeignet ist.
Berufsschule
In der dualen Berufsausbildung wird die betriebliche Ausbildung durch eine schulische ergänzt. Der entsprechende Unterricht findet an einer Berufsschule statt. Sie vermittelt dem Auszubildenden sowohl allgemeine berufsübergreifende als auch spezielle fachtheoretische Kenntnisse.
Der schulische Rahmenlehrplan ist mit dem Ausbildungsrahmenlehrplan abgestimmt und sieht einen praxisnahen Unterricht vor. Um einen Einblick in den Unterricht und die schulischen Leistungen des Auszubildenden zu bekommen, empfiehlt sich ein regelmäßiger Kontakt zur Berufsschule.
Mehr zur betrieblichen Berufsausbildung finden Sie auf der Seite „Ausbildungsarten“
Überbetriebliche Unterweisung der Auszubildenden
Bei Bedarf wird die betriebliche Ausbildung durch überbetriebliche Kurse ergänzt, die in der Regel von Kammern, Innungen und Verbänden angeboten werden. Die überbetriebliche Ausbildungsstätte ist dabei kein eigenständiger Lernort, sondern ergänzt den Lernort Betrieb.
In diesen Kursen werden sowohl berufsbezogene Fertigkeiten als auch Spezialkenntnisse in Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vermittelt. Die Teilnahme an überbetrieblichen Unterweisungen ist für den Auszubildenden Pflicht. Die anfallenden Kosten trägt, soweit nicht anders gedeckt, der Ausbildungsbetrieb.
Betriebe, die aufgrund der technischen Ausstattung oder betriebswirtschaftlicher Aspekte keine Vollausbildung durchführen können oder möchten, haben die Möglichkeit, fehlende Elemente der betrieblichen Ausbildung extern zu ergänzen. Kann ein Betrieb auch mit ergänzenden überbetrieblichen Unterweisungen keine Vollausbildung anbieten, so besteht die Möglichkeit der Ausbildungskooperation mit anderen Betrieben. Welche Möglichkeiten sich hier bieten, lesen Sie auf der Seite „Ausbildungsformen“.
Abstimmung und Kooperation zwischen den Lernorten
Durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Aufgabenstellungen der einzelnen Lernorte ist es wichtig, dass sich diese gründlich abstimmen und ihre Aufgaben koordinieren. Alle beteiligten Ausbildungsträger haben die Aufgabe, zum Erreichen des gemeinsamen Ausbildungsziels beizutragen. Unnötige Wegzeiten und Überschneidungen können zum Beispiel dadurch vermieden werden, dass sich die Beteiligten in ihren Ausbildungsmaßnahmen zeitlich und inhaltlich abstimmen.



Bundesagentur für Arbeit