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Hauptschulabschluss für Erwachsene

Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, nachträglich einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Schulabschluss zu erwerben.

Die Vorbereitungskurse werden in der Regel in Kombination mit beruflicher Qualifizierung durchgeführt. Die Förderung erfolgt durch die Übernahme der Weiterbildungskosten (hierzu gehören z.B. Lehrgangs- und Fahrkosten) und bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Zahlung von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung.

Welche Voraussetzungen hat die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer zu erfüllen?

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit im In- oder Ausland,
  • vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit,
  • bisher kein Hauptschulabschluss oder vergleichbarer – in Deutschland anerkannter – Schulabschluss und Erfüllung der Vollzeitschulpflicht.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Teilnahme an der Weiterbildung zur beruflichen Eingliederung notwendig ist und ein erfolgreicher Abschluss erwartet werden kann.

Welche Anforderungen müssen die Vorbereitungskurse erfüllen?

  • Bildungseinrichtung und Kurs müssen durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Informationen über zugelassene Bildungsveranstaltungen enthält das Aus- und Weiterbildungsportal KURSNET (www.arbeitsagentur.de).
  • Der Kurs soll auf eine Nichtschülerprüfung zum Erwerb eines Hauptschulabschlusses vorbereiten, deshalb sind z.B. die Fächer Deutsch und Mathematik verpflichtende Kursbestandteile. Darüber hinaus kann auch Unterricht in einem naturwissenschaftlichen Fach (z. B. Biologie oder Chemie) und einem gesellschaftspolitischen Fach (z. B. Geschichte oder Politik) und im Fach Englisch angeboten werden.
  • Der Kurs sollte mindestens zur Hälfte berufsfachliche Kenntnisse vermitteln, um die nachfolgend beabsichtigte berufliche Eingliederung zu erleichtern.

Bildungsgutschein

Um an einer Weiterbildung, die den Erwerb des Hauptschulabschlusses beinhaltet, teilnehmen zu können, ist die Aushändigung eines Bildungsgutscheines durch Ihre Agentur für Arbeit erforderlich. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.

Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann die Bildungsinteressentin bzw. der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einer zugelassenen Bildungseinrichtung ihrer/seiner Wahl einlösen. Wichtig ist, dass die Weiterbildung innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheines beginnt.