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Leistungen während beruflicher Weiterbildung

Vortragsveranstaltung

Bildungsgutschein; Möglichkeiten für die Übernahme von Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für die auswärtige Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten; Leistungen zum Lebensunterhalt

Mit der Ausgabe eines Bildungsgutscheins wird Ihnen von der Agentur für Arbeit unter anderem bescheinigt, dass und welche von den folgenden Weiterbildungskosten übernommen werden:

  • Lehrgangskosten
    Lehrgangskosten sind Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und der Prüfungsgebühren für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung.
  • Fahrkosten
  • Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Leistungen zum Lebensunterhalt
    Für die Zeit der geförderten Weiterbildung kann Ihnen Arbeitslosengeld gezahlt werden. Die Regelungen für das Arbeitslosengeld gelten unverändert auch während der Weiterbildung. Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes mindert sich während der geförderten Weiterbildung für jeweils zwei Tage des Bezuges nur um jeweils einen Tag. Eine Minderung der Anspruchsdauer unterbleibt ganz, wenn bereits zu Beginn der Weiterbildung die Anspruchsdauer 30 Tage oder weniger beträgt. Wird durch die Minderung während der Weiterbildung eine Anspruchsdauer von 30 Tagen erreicht, unterbleibt eine weitere Minderung der Anspruchsdauer. So ist sichergestellt, dass Sie nach Ende der Weiterbildung bei ggf. weiterhin vorliegender Arbeitslosigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens 30 weitere Tage – wenn Sie zu Beginn der Weiterbildung nur noch einen Restanspruch von weniger als 30 Tagen hatten, höchstens diesen Restanspruch – geltend machen können.