Rentenversicherung
Es geht um Beiträge der Agentur für Arbeit zu Ihrer sozialen Absicherung im Alter. Für die Zeit des Leistungsbezuges werden von der Agentur für Arbeit Pflichtbeiträge an den Rentenversicherungsträger entrichtet, wenn Sie im letzten Jahr vor Beginn des Arbeitslosengeldbezuges zuletzt rentenversicherungspflichtig waren.
Weiter zur Seite RentenversicherungKranken- und Pflegeversicherung
Es geht um Ihre soziale Absicherung für den Fall, dass Sie während der beruflichen Weiterbildung erkranken bzw. pflegebedürftig werden. Während des Bezuges von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung sind Sie durch die Agentur für Arbeit grundsätzlich pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Weiter zur Seite Kranken- und PflegeversicherungUnfallversicherung
Es geht um Ihre soziale Absicherung für den Fall, dass Sie als Teilnehmer an einer Weiterbildungsmaßnahme verunfallen.
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Bundesagentur für Arbeit