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Schulische Ausbildung

Es gibt  Berufe, die man nur an Schulen (zum Beispiel an Berufsfachschulen, Berufskollegs oder Fachakademien) erlernen kann. Dabei handelt es sich vor allem um Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Pädagogik und Gestaltung, aber auch Berufe aus anderen Bereichen (z. B. Wirtschaft, Fremdsprachen oder Technik) können auf schulischem Wege erlernt werden.

Schulische Ausbildungen sind durch Bundes- oder Landesrecht geregelt, d. h. manche Berufe gibt es in ganz Deutschland, andere nur in einzelnen Bundesländern. Die Ausbildung dauert meist 1 bis 3 Jahre, eventuell auch länger. Im theoretischen und praktischen Unterricht an der Schule lernt man alles Wichtige für den Beruf, in den Praktikumsphasen von unterschiedlicher Länge wendet man das Gelernte an und bekommt den Praxisbezug.

In aller Regel wird für eine schulische Berufsausbildung ein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt, in vielen Fällen gibt es auch ein Mindestalter, das man erfüllen oder Praktikumszeiten, die man nachweisen muss. Über die Zugangsvoraussetzungen der einzelnen Ausbildungsgänge kann man sich in der BA-Datenbank KURSNET informieren.

Eine Ausbildungsvergütung erhält man bei einer schulischen Ausbildung in der Regel nicht. Ausnahmen gibt es beispielsweise bei Berufen im Gesundheitsbereich mit hohen Praktikumsanteilen (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger/in).

Schulische Ausbildungen können sowohl an staatlichen als auch an privaten Schulen absolviert werden. Der Besuch staatlicher Schulen ist kostenfrei, hingegen verlangen private Schulen Schulgeld.

Finanzielle Hilfen:
Während einer schulischen Ausbildung kann man unter Umständen eine finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Zuständig für die Gewährung von BAföG sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte, dort kann man einen „Antrag auf BAföG“ stellen.