Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland
Der Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs wurde 2004 von der Bundesregierung und den Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft geschlossen, um jedem ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen ein Ausbildungsangebot zu machen und den Fachkräftenachwuchs zu sichern. Der Ausbildungspakt wurde 2007 um drei Jahre verlängert. Am 26.10.2010 haben die Paktpartner beschlossen, den Pakt bis 2014 mit neuen Schwerpunkten fortzusetzen und die Beauftragte der Bundesregierung für Integration und die Kultusministerkonferenz als neue Paktpartner aufzunehmen.
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Der Kriterienkatalog richtet sich an alle Partner am Ausbildungsmarkt: Schulen, Betriebe, Arbeitsagenturen und Bildungsträger, aber auch Jugendliche und ihre Eltern. Es ist ein Leitfaden zur einvernehmlichen Beurteilung der Ausbildungsreife und ein Angebot zur Verständigung über diese oftmals strittigen Sachverhalte.
Weiter zur Seite Ausbildungsreife / KriterienkatalogBetriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)
Mit dem Vierten Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch III wurde das bisherige, im Rahmen des Ausbildungspaktes 2004 entwickelte und seither erfolgreich durchgeführte Sonderprogramm der Bundesregierung zur Förderung der Einstiegsqualifizierung Jugendlicher als Arbeitgeberleistung in das SGB III übernommen.
Weiter zur Seite Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)Sonderprogramm Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ)
Betriebliche Einstiegsqualifizierungen sind ein von der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickeltes Angebot, das jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen als Brücke in die Berufsausbildung dient.
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Bundesagentur für Arbeit
Gemeinsame Erklärung der Paktpartner vom 01.02.2012
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