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Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)

Junge Frau am PC

Mit dem Vierten Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch III wurde das bisherige, im Rahmen des Ausbildungspaktes 2004 entwickelte und seither erfolgreich durchgeführte Sonderprogramm der Bundesregierung zur Förderung der Einstiegsqualifizierung Jugendlicher als Arbeitgeberleistung in das SGB III übernommen.

Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 216 € monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefördert werden. Bei EQ handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum von 6 bis max. 12 Monaten Dauer, das für Personen, die zum förderfähigen Personenkreis gehören, der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit dient.