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Höhe des Anspruchs

Die Agentur für Arbeit errechnet und leistet das Arbeitslosengeld für jeden Kalendertag. Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen. Für einen Monat, für den Sie Anspruch auf volle Auszahlung haben, erhalten Sie also 30 Tagesbeträge.

Für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist von Bedeutung:

  • das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das Sie in der letzten Beschäftigung vor Entstehung Ihres Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt haben;
  • das Vorhandensein eines Kindes im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 Einkommensteuergesetz;
  • die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse.

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