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Ihre Chance: Hilfe & Unterstützung

Beratung, Vermittlung und Eigeninitiative

Damit der berufliche Einstieg für Sie gelingt, unterstützen wir Sie umfassend. Ein persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen von Anfang an beratend zur Seite.

Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b Sozialgesetzbuch II (Jobcenter) sind aufgefordert allen Arbeitslosen, die in den vergangenen zwei Jahren weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommen haben, unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit anzubieten.

Ihre aktuelle Situation ist ausschlaggebend für die individuellen Förder- und Vermittlungsleistungen, die wir Ihnen anbieten. Aber auch Ihre Eigeninitiative ist gefragt. Wir setzen voraus, dass Sie sich selbst bewerben und zumutbare Beschäftigungen annehmen, auch wenn sich diese von Ihrer früheren Tätigkeit unterscheiden oder der Arbeitsort weiter entfernt ist.

Was passiert wenn ich ein Angebot ablehne?

Jede Ablehnung oder Aufgabe einer zumutbaren Arbeit ohne wichtigen Grund führt dazu, dass sich Ihr Arbeitslosengeld II für drei Monate um 30 Prozent des Ihnen zustehenden Regelbedarfs mindert. Eine erneute beziehungsweise weitere Ablehnung einer Arbeit - oder die Verletzung anderer Pflichten - innerhalb eines Jahres seit Beginn der letzten Minderung zieht eine Minderung um 60 Prozent des Regelbedarfs nach sich. Bei der dritten Ablehnung einer Arbeit - oder der Verletzung anderer Pflichten - innerhalb eines Jahres seit Beginn der letzten Minderung entfällt Ihr Arbeitslosengeld II dann vollständig.

Wenn Sie noch nicht 25 Jahre alt sind, führt jede Ablehnung oder Aufgabe einer zumutbaren Arbeit  dazu, dass Ihr Arbeitslosengeld II für drei Monate auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung beschränkt wird. Bei erneuter oder weiterer Ablehnung von Arbeit oder Verletzung anderer Pflichten innerhalb eines Jahres entfällt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II  für drei Monate vollständig.

Kommen Sie Ihrer Pflicht, sich auf eine Einladung hin zu melden beziehungsweise zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, ohne wichtigen Grund nicht nach, mindert sich Ihr Arbeitslosengeld II für jedes Versäumnis um 10 Prozent des Ihnen zustehenden Regelbedarfs. Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Ihnen verbleibenden Betrag grundsätzlich sämtliche Kosten für Ihren Lebensunterhalt abdecken müssen.

Bei einer Minderung in Höhe von mehr als 30 Prozent des Ihnen zustehenden Regelbedarfs kann das Jobcenter auf Antrag ergänzende Sachleistungen (Gutscheine) erbringen. Wenn minderjährige Kinder in Ihrem Haushalt leben, erbringt das Jobcenter diese Sachleistungen von Amts wegen.