Migrantenberatung
Ihr Jobcenter kann Sie unter anderem in Fragen der Sprachförderung und beruflichen Qualifizierung beraten.
Übersetzungen wichtiger Dokumente
Grundlegende Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten bei Alg II-Bezug stehen auch auf Türkisch und Russisch zur Verfügung.
Sprachförderung
Für Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit sowie deutschen Staatsangehörigen, sofern diese nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, kommt die Teilnahme an einem in der Regel 645 Stunden umfassenden Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Betracht. Der Integrationskurs vermittelt Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Empfänger von Alg II werden auf Antrag von den Kosten und von den Prüfungsgebühren befreit. Darüber hinaus ist die kostenfreie Teilnahme an weiterführenden Sprachkursen möglich (Berufsbezogene Sprachförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds oder Sprachfördermaßnahmen Ihres Jobcenters).
Beratung
In allgemeinen Fragen der Integration können Sie sich an den Jugendmigrationsdienst oder die Migrationserstberatung wenden. Diese Beratungsdienste wurden im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes mit der Beratung und Betreuung der Neuzuwanderer beauftragt.
Standorte der örtlich zuständigen Beratungsstellen finden Sie unter JMD-Portal.

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Bundesagentur für Arbeit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF