Studierende / Praktikum
Ausländische Studentinnen und Studenten können bis zu 12 Monate ein Praktikum in Deutschland absolvieren. Voraussetzung ist, dass das Praktikum in einem engen Zusammenhang mit dem Studium steht.
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) prüft für jedes Praktikum, ob die Voraussetzungen gegeben sind und erteilt dann das notwendige Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit. Die Antragstellung erfolgt über den Arbeitgeber.
Änderung ab August 2012:
Es müssen künftig durch die Studierenden mindestens 4 Fachsemester in dem Studiengang nachgewiesen werden, auf den sich das Praktikum bezieht.
Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit
Ihren persönlichen Ansprechpartner erreichen Sie Montags bis Freitags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr unter der Rufnummer 0049 228 / 713-1560.

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