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Sozialversicherung

Stempel mit der Aufschrift "Arbeitslosenversicherung"

Die deutsche Sozialversicherung besteht aus fünf Säulen und bietet finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken sowie deren Folgen.

Überblick über das Sozialversicherungssystem

  • die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gewährleistet die existenzielle Sicherheit im Falle einer Arbeitslosigkeit,
  • die gesetzliche Rentenversicherung sichert die Mitglieder im Alter sowie im Falle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und im Falle des Todes deren Hinterbliebene ab,
  • die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt die Gewährleistung und Wiederherstellung der Gesundheit und lindert die Folgen von Krankheit,
  • die gesetzliche Unfallversicherung stellt im Falle eines (Arbeits-)Unfalls die Erwerbsfähigkeit wieder her,
  • die gesetzliche Pflegeversicherung sichert dauerhaft pflegebedürftigen Menschen finanzielle Unterstützung zu.

Der Einstieg in das Sozialversicherungssystem erfolgt in Deutschland über die Krankenkasse. Hauptberuflich selbstständig erwerbstätige Personen haben die Wahl zwischen einer freiwilligen, einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Bei Arbeitern oder Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Anmeldung der gewählten Krankenkasse. Damit ist er automatisch in der Pflegeversicherung registriert. Die Krankenkasse übernimmt auch die Anmeldung bei Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Die Sozialversicherungen in Deutschland werden überwiegend aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert und grundsätzlich von beiden Seiten zu gleichen Teilen übernommen. Näheres erfahren Sie unter www.deutsche-sozialversicherung.de.

Portable Documents (früher E-Formulare)

Die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes haben sich auf die Einhaltung bestimmter Regeln verständigt, mit denen die Beibehaltung und Übertragung von Rechten im Bereich der sozialen Sicherheit garantiert wird. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherungen und Familienleistungen. Die Verordnungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht.

Um Ansprüche aus der Sozialversicherung auch in anderen Mitgliedstaaten geltend machen zu können, wurde ein standardisierter Formularsatz entwickelt: Portable Documents (PD; früher E-Formulare), die in allen Landessprachen zur Verfügung stehen. PD P regeln die Zahlung von Pensionen, PD U die Leistungen der Arbeitslosenversicherung und PD F die Familienleistungen, wie zum Beispiel das Kindergeld. Ausführlichere Informationen erhalten Sie auf http://ec.europa.eu/eures.

Als Arbeitnehmer in Deutschland sind Sie Mitglied des nationalen Sozialversicherungssystems. Es umfasst die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sobald Sie als Versicherter gemeldet wurden, erhalten Sie die sogenannte Sozialversicherungsnummer. Teilen Sie diese dem Arbeitgeber mit und bewahren Sie sie zu Hause gut auf.

Wenn Sie einreisen …

Die "European Health Insurance Card (EHIC)" wurde seit 2004 in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz eingeführt. Sie befindet sich auf der Rückseite der nationalen Versicherungskarte und ersetzt unter anderem den Auslandskrankenschein (E111). In allen EU-Ländern soll es seit 2006 eine Krankenversichertenkarte - wie in Deutschland - geben. Ein gesetzlich Krankenversicherter muss dann nicht mehr für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Papiervordruck beantragen. Die EU-Gemeinschaftsbestimmungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte. Privat Versicherte sollten mit ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslands-Krankenversicherung abschließen, die dann in der Regel zwölf Monate gültig ist und mit einem Einmalbetrag abgegolten wird.

Bei der Krankenversicherung stehen Ihnen bis zu einem Bruttomonatsgehalt von 4.125 € viele gesetzliche Krankenkassen zur Wahl. Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei Ihrer Wunschkasse an. Kurz darauf erhalten Sie eine Krankenversicherungskarte, nach der Sie bei jedem Arztbesuch und im Krankenhaus gefragt werden.

Die Beiträge für die Krankenkasse (etwa 8,2 Prozent vom Bruttomonatseinkommen – der Arbeitgeber bezahlt für Sie noch einmal 7,3 Prozent) werden von Ihrem Lohn einbehalten. Einige Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge. Außerdem fällt noch ein geringer Obolus - etwas unser 1 Prozent - für die gesetzliche Pflegeversicherung an. Wichtig für Familienväter und -mütter: Wenn Ihre Familienangehörigen nichts oder nicht viel verdienen, sind sie kostenlos bei Ihnen mitversichert.

Wenn Ihnen Medikamente verschrieben werden, müssen Sie sich unter Umständen geringfügig an den Kosten beteiligen.

Bei einem dauerhaften Bruttomonatseinkommen von mehr als 4.125 € können Sie für sich und Ihre Familie eine private Krankenversicherung abschließen. Deren Beitrag bemisst sich an den von Ihnen individuell versicherten Risiken. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich daran.

Die gesetzliche Unfallversicherung finanziert der Arbeitgeber für Sie. Damit sind Sie bei allen Arbeitsunfällen, auf Ihrem direkten Weg vom und zum Arbeitsplatz sowie auf dienstlichen Reisen abgesichert.

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt derzeit bei 19,9 Prozent vom Bruttomonatseinkommen und wird nur bis zur Höhe der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (Westdeutschland 5.500 €, Ostdeutschland 4.800 €) fällig. Für Einkommensteile, die diese Grenze übersteigen, werden folglich keine Beiträge erhoben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten. Auch der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (derzeit 3 Prozent vom Bruttolohn) wird jeweils zur Hälfte von beiden getragen.