Aktuelle Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Wiesbaden
Keine Bildungszielplanung 2013 für den Bezirk der Agentur für Arbeit Wiesbaden
Durch die Veröffentlichung der Bildungszielplanung (BZP) erhalten vor allem interessierte Bildungsträger die Möglichkeit, sich über vorgesehene Qualifikationsziele rechtzeitig zu informieren.
Die Bildungszielplanung kann jederzeit geändert werden, insbesondere wenn Arbeitsmarktsituation und Haushaltsmittellage dies erfordern.
Es wird daher empfohlen, die Maßnahme- und Trägerzulassung rechtzeitig bei einer fachkundigen Stelle nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV) zu beantragen, da die zu Qualifizierenden die Bildungsgutscheine nur für zugelassene Weiterbildungen einreichen können, d.h. die Zulassung muss vor Eintritt vorliegen.
Für das Jahr 2013 hat die Agentur für Arbeit Wiesbaden keine Bildungszielplanung erstellt, um besser auf die sich rasch ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes reagieren zu können.
Es stehen Kontingente an sogenannten "freien Bildungsgutscheinen" zur Verfügung, deren Ausgabe im Einzelfall den Vermittlungsfachkräften obliegt.
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