Ausbildung und Familie

Teilzeit-Ausbildung! Eine Möglichkeit auch für Sie!

Mit der Ausbildung in Teilzeit zum Berufsabschluss
 

Eine Berufsausbildung ist die wesentliche Grundlage für eine wirtschaftlich unabhängige Zukunft  –  auch für junge Eltern.

Für Mütter und Väter oder pflegende Familienangehörige, bietet eine Ausbildung in Teilzeit die Chance, Familienarbeit und  Ausbildung zu vereinbaren und somit einen qualifizierten Start in das Berufsleben zu erreichen.

Seit dem 1. April 2005 ist die Möglichkeit einer Berufsausbildung in Teilzeit für Menschen mit Betreuungsverpflichtungen im Berufsbildungsgesetzt (BBIG) fest verankert. Zum 01.01.20 wurde die gesetzliche Regelung durch die Einführung des §7a BBiG erweitert.

Neben der Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende ist einer der Kernpunkte der Novellierung die Erleichterung der Vereinbarung einer Berufsausbildung in Teilzeit.

Teilzeitberufsausbildung ist nun eine Option für alle Auszubildenden und wird damit einem größeren Personenkreis als bisher zugänglich gemacht.

Folgende Punkte wurden geändert:

  • Ein besonderes Interesse der/des Auszubildenden an einer Teilzeitform der Berufsausbildung (z.B. Familienpflichten) ist nicht mehr erforderlich
  • Die Teilzeitberufsausbildung wird von der Verkürzung der Ausbildungszeit entkoppelt. Damit können auch Personen, bei denen eine erfolgreiche Ausbildung in verkürzter Zeit nicht zu erwarten ist, ebenfalls teilnehmen.
  • Die maximale Dauer der Teilzeitausbildung wird erhöht, um das Erreichen des Ausbildungsziels abzusichern (maximale Verlängerung bis zum eineinhalbfachen der Dauer in Vollzeit der Ausbildungsordnung). Eine Verlängerung bis zur möglichen Abschlussprüfung ist auf Verlangen der/des Auszubildenden möglich.

Ausbildungsbetrieb und Auszubildende vereinbaren die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit um Berufsausbildungsvertrag – maximal auf 50 Prozent.

Der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt.

Bei der Umsetzung der Ausbildung in Teilzeit unterstützen Sie die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven  gerne.

Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.