Erzieher und Erzieherin

Nachfrage nach Fachkräfte in der Region ungebrochen. Die Agentur für Arbeit unterstützt bei der Qualifizierung neuer Erzieher und Erzieherinnen

Wer Spaß an der Arbeit mit Kindern hat, wer gern im Team und mit Eltern zusammenarbeitet, trifft mit dem Erzieherberuf sicher die richtige Wahl - mit sehr guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Beruf ist viel mehr als nur Kinderbeaufsichtigung und -beschäftigung. Es ist der erste Schritt der Kinder ins eigenständige Leben. Sie müssen dabei gefördert und gefordert werden. Die Erzieherinnen und Erzieher unterstützen, begleiten und fördern die Kinder (und auch die Eltern) bei diesem Lebensabschnitt.

Durch den Anspruch auf einen Betreuungsplatz seit dem Jahr 2013 steigt die Nachfrage nach qualifizierten Erzieherinnen und Erziehern stetig an. Die Wege in den Beruf des Erziehers/der Erzieherin sind vielfältig. Dabei variiert der Berufseinstieg je nach Bundesland, Schulabschluss, beruflichen Vorerfahrungen und Ausbildungsmodellen.

Alleine in Mainz werden ca.350 Schulplätze angeboten. Grundsätzlich lässt sich zwischen den schulischen und praxisintegrierten Ausbildungsmodellen unterscheiden. Der Quereinstieg und das Ablegen einer Externenprüfung ist ebenfalls möglich.
Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter können - unter bestimmten Voraussetzungen - die Qualifizierung fördern. Die Wege in den Beruf sind vielfältig - Wir unterstützen Sie bei allen Fragen!

Nachfolgend werden die möglichen Wege in den Beruf erläutert.


Schulische Form – Vollzeit

Die Ausbildung in vollzeitschulischer Form gliedert sich wie folgt:

• zwei Jahren in der Fachschule (unvergütet)

• ein Jahr Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung (vergütet)

Falls die individuellen Förderbedingungen erfüllt sind, können die ersten beiden Ausbildungsjahre dieser Ausbildungsvariante ggf. über BAföG für Schülerinnen und Schüler, Aufstiegs-BAföG oder über die Agentur für Arbeit/ das Jobcenter gefördert werden.


Schulische Form – Teilzeit

Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher dauert in teilzeitschulischer Form vier bis fünf Schuljahre. Sie ist vom Ablauf her wie die vollzeitschulische Ausbildung aufgebaut, aber zeitlich entzerrt. In dieser Ausbildungsform umfasst der Unterricht höchstens 22 Wochenstunden. Dadurch ergibt sich eine geringere wöchentliche Zeitauslastung als in der vollzeitschulischen oder berufsbegleitenden Ausbildung.
Sie gliedert sich wie folgt:
• drei Jahre Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik
• ein Jahr (in Vollzeit) oder zwei Jahre (in Teilzeit) Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Das Berufspraktikum kann innerhalb eines Jahres absolviert werden oder aber auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Während der „klassischen“ Teilzeitausbildung kann man einer Beschäftigung in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachgehen, auf den Personalschlüssel angerechnet werden und darüber entlohnt werden. Die Eingruppierung richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen der für die Einrichtung gültigen Tarifordnung. In der Regel liegt sie unterhalb der Eingruppierung einer einschlägig ausgebildeten Kraft, z.B. einer Sozialassistenz. Es ist ebenfalls möglich, nebenher keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen oder in einem fachfremden Berufsfeld zu arbeiten.
Falls die individuellen Förderbedingungen erfüllt sind, können die ersten beiden Drittel dieser Ausbildungsvariante ggf. über die Agentur für Arbeit/ das Jobcenter gefördert werden.


Berufsbegleitende Form (ca. 36 Wochenstunden)

Diese Ausbildung wird in Rheinland-Pfalz seit 2013 angeboten und dauert drei Jahre. In der Regel sind die Fachschülerinnen und Fachschüler bei dieser Ausbildungsform an drei Tagen in der Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig und besuchen zwei Tage die Fachschule. Diese Aufteilung zwischen Theorie und Praxis kann aber von den Fachschulen auch anders organisiert werden. Der Unterricht ist auf 22 Wochenstunden begrenzt. Das Beschäftigungsverhältnis muss einen Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit haben. Die Arbeitszeit des Beschäftigungsverhältnisses wird als Praktikumszeit anerkannt. Die Fachschülerinnen und Fachschüler bleiben während der gesamten Ausbildungszeit Beschäftigte. Es findet kein Wechsel in ein Praktikantenverhältnis statt.
Falls die individuellen Förderbedingungen erfüllt sind, sind Zuschüsse für Alleinerziehende über Aufstiegs-BAföG möglich. Auch eine Förderung über die Agentur für Arbeit/das Jobcenter ist möglich.