Über uns

Herzlich willkommen in der Agentur für Arbeit Reutlingen!
Der Agenturbezirk der Agentur für Arbeit Reutlingen erstreckt sich von der Schwäbischen Alb bis zum Neckar hin über die beiden Landkreise Reutlingen und Tübingen.

Unsere Organisation

Zum Gesamtbezirk der Agentur für Arbeit Reutlingen gehören neben der Hauptagentur mit Sitz in Reutlingen die Geschäftsstellen in Tübingen, Bad Urach und Münsingen. 

Die Aufgaben der Geschäftsleitung in unserem Hause übernehmen der Vorsitzende der Geschäftsführung, Herr Oliver Kerl, und – als Geschäftsführer im operativen Bereich – Herr Markus Nill.

So erreichen Sie die Agentur für Arbeit Reutlingen

Unsere Besucher-Anschrift: Albstraße 83, 72764 Reutlingen

Sie können sich die Route auch über den Falk-Routenplaner anzeigen lassen.

Parkplätze

Wenn Sie mit dem Pkw anreisen, beachten Sie bitte, dass nur etwa 8 Parkplätze vor dem Haus zur Verfügung stehen. Planen Sie Zeit ein, um in der Umgebung einen Parkplatz zu suchen. Ausweichmöglichkeiten bestehen in den umliegenden Straßen an den ausgewiesenen Flächen mit Parkscheinautomat (max. 6 Euro/Tag).

Bitte parken Sie nicht auf den Flächen des REWE-Marktes oder der weiteren Privatunternehmen gegenüber, da dort kostenpflichtig abgeschleppt werden könnte.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Mit dem Reutlinger Stadtverkehr Buslinie 1, Richtung Eningen Scherbental bis zur Haltestelle "Uhlandstraße" direkt vor unserem Haupteingang.

Weitere Verbindungen können Sie über den naldo-Fahrplan oder die Internetseite des Reutlinger Stadtverkehrs finden.

Informationen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

Vor unserem Gebäude steht Ihnen ein Behindertenparkplatz zur Verfügung. Der Haupteingang der Agentur ist ebenerdig zu erreichen (automatische Türöffnung).

Eine Bushaltestelle (Uhlandstraße) befindet sich unmittelbar vor dem Haus. Fußweg mit Steigung bis zum Eingangsbereich.

Auch der Eingang zu unserem Berufsinformationszentrum (BiZ) in der Ulrichstraße 38 ist ebenerdig zu erreichen. Bitte klingeln Sie rechts neben dem Haupteingang. Dort befindet sich eine separate Tür mit automatischer Öffnung.

Unser Aufzug im Haus hat eine lichte Breite von 90 cm und ist mit einer Stockwerksansage ausgestattet. Die Bedienknöpfe sind vom Rollstuhl aus erreichbar.

Eine Behindertentoilette befindet sich im Untergeschoß. Den notwendigen Euroschlüssel erhalten Sie am Empfang.

Sehbehinderte Kundeninnen und Kunden, die ohne Begleitperson erscheinen, bitten wir, sich am Empfang zu melden (am Haupteingang geradeaus), falls Sie Unterstützung wünschen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, unsere Mitarbeiter im Haus anzusprechen.

Hausordnung

Die Dienste der Agentur für Arbeit werden von vielen Menschen genutzt. Wir bitten Sie deshalb, während Ihres Besuches in unserem Gebäude einige Regeln zu beachten:

- Verhalten Sie sich bitte in unserem Haus ruhig und rücksichtsvoll.

- Frauen und Männer sind gleichgestellt.

- Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden.

- Das Telefonieren mit dem Mobiltelefon im Freisprechmodus ist in den Gebäuden untersagt.

- Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Informationen im Dienstgebäude sind nur mit vorheriger Erlaubnis möglich.

- Der Verkauf und das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art sind im Gebäude und auf dem dazugehörigen Grundstück nicht erlaubt.

- Das Mitbringen von Tieren (ausgenommen Blindenhunde) in das Dienstgebäude ist verboten.

- Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken, Suchtmitteln und E-Zigaretten sind im Dienstgebäude nicht gestattet.

- Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.

- Die Agentur für Arbeit ist ein gewaltfreier Ort. Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und Gewalt werden nicht geduldet und führen grundsätzlich zum Hausverbot.

- Den Anordnungen von Sicherheitskräften (Sicherheitsdienste, Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst) und des Personals ist Folge zu leisten.

- Bei Nichteinhaltung der Hausordnung ist  jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter berechtigt, ein Hausverbot zu erteilen und die Polizei einzuschalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Unsere Aufgaben

Die Aufgaben der Agentur für Arbeit Reutlingen sind im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – Arbeitsförderung – geregelt:

- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen

- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen

- Arbeitgeberberatung

- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Inklusion)

- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen

- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz

- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern

- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken

- Zahlung des Kindergeldes

- Leistungen an Träger der Arbeitsförderung

 

Rechtsform und Rechtsaufsicht

Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten.

Selbstverwaltung

Selbstverwaltung

Im Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Reutlingen sitzen jeweils vier Arbeitnehmervertreter, Arbeitsgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Hand. Sie haben unmittelbaren gestaltenden Einfluss auf die Arbeit der Arbeitsverwaltung.

Mitglieder des Verwaltungsausschusses:

- Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Benjamin Stein, Anja Zeitz, Tanja Silvana Nitschke, Paul Frick

- Vertreter der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Dr. Jan Vetter, Günther Raitbaur, Jürgen Conradt, Christiane Nowottny, Ewald Heinzelmann

- Vertreter der Öffentlichen Körperschaften: Andreas Bauer, Joseph Reichert, Silke Höflinger, Sebastian Heck