Programm "WEITER.Beschäftigung!"

Qualifizieren und beschäftigen

Unsere Idee

Egal, ob es um Strukturwandel in der Unternehmenswelt, die fortschreitende Digitalisierung oder einen möglichen Fachkräftemangel geht – mit WEITER.Beschäftigung! unterstützen wir Sie darin, Ihre Mitarbeitenden für zukünftige Herausforderungen zu entwickeln, durch Angebote zur persönlichen Weiterentwicklung im Unternehmen zu halten oder umsatzschwächere Zeit zu überbrücken.

Die Agentur für Arbeit Stralsund unterstützt regionale Unternehmen, die ihr Personal qualifizieren wollen, mit der Übernahme der Bildungskosten und der Bezuschussung des Arbeitsentgeltes.

Ihre Vorteile

  • Sie entwickeln Ihre Mitarbeitenden individuell durch zertifizierte Bildungsangebote.
  • Sie halten Ihre Mitarbeitenden im Unternehmen durch die geförderte Weiterbeschäftigung.
  • Sie binden Ihre Mitarbeitenden, in dem Sie deren Lebensunterhalt durch Entgelt statt staatlicher Leistungen sichern.
  • Sie investieren in die Zukunft!

Wer wird gefördert?

Klein- und mittelständische Unternehmen (mit bis zu 249 Beschäftigten).

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in ungekündigten Beschäftigungsverhältnissen, die an einer zertifizierten Bildungsmaßnahme teilnehmen.

Gefördert werden nur Beschäftigte ohne ergänzende Sozialleistungen.

Was wird gefördert?

bei Teilqualifizierung (Hinführung von geringqualifizierten Beschäftigten zum Berufsabschluss) oder Umschulungen (Erwachsenenbildung)

  • Übernahme der Kosten der Weiterbildung zu 100%
  • Arbeitsentgeltzuschuss (Übernahme des bildungsbedingten Arbeitsausfalls) in der Regel zu 85%

bei allen anderen beruflichen Weiterbildungen

für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten

  • Übernahme der Kosten der Weiterbildung zu 100%
  • Arbeitsentgeltzuschuss (Übernahme des bildungsbedingten Arbeitsausfalls) zu 75%

für Unternehmen mit mehr als 50 bis max. 499 Beschäftigten

  • Übernahme der Kosten der Weiterbildung zu 50% (bei älteren oder schwerbehinderten Beschäftigten zu 100%)
  • Arbeitsentgeltzuschuss (Übernahme des bildungsbedingten Arbeitsausfalls) zu 50% für die Arbeitnehmer / -innen

für Unternehmen ab 500 Beschäftigte

  • Übernahme der Kosten der Weiterbildung zu 25% (bei älteren oder schwerbehinderten Beschäftigten zu 100%)
  • Arbeitsentgeltzuschuss (Übernahme des bildungsbedingten Arbeitsausfalls) zu 25% für die Arbeitnehmer / -innen

Sind Sie interessiert?

Dann kontaktieren Sie uns gern.