§ 10: Zumutbarkeit
Der erwerbsfähige Hilfebedürftige erhält Einkommen aus Gelegenheitsarbeiten (Aushilfe). Das Einkommen fließt ihm in unregelmäßigen Abständen zu. Um den aktuellen Bedarf zu überprüfen, erhält er vom Jobcenter jeden Monat eine Einladung zu einem Meldetermin. Zu diesem Termin soll er die aktuelle Einkommensbescheinigung mitbringen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige hält das persönliche Erscheinen für nicht gerechtfertigt. Nach seiner Auffassung sei die Übersendung der Einkommensbescheinigung per Post ausreichend. Kann das Jobcenter verlangen, dass er monatlich persönlich seine Nachweise vorlegt?
Siehe Eintrag "Persönliches Erscheinen - Verhältnismäßigkeit, Zumutbarkeit" zu § 59 (identisch).
Stand: 09.03.2017
WDB-Beitrag Nr.: 912024