Kindergeld
Überblick zu den wichtigsten Regelungen für die Gewährung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz: Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt - in einigen Fällen auch darüber hinaus. Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden. Infolge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 haben sich jedoch für volljährige Kinder Änderungen ergeben, wie z.B. durch den Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze ab 01.01.2012.
Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Familienkasse informiert Sie an dieser Stelle ausführlich über alle grundsätzlichen Regelungen zum Thema „Kindergeld“. So erhalten Sie Antwort auf diese Fragen:
- Was hat sich durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 geändert?
- Unter welchen Voraussetzungen wird Kindergeld gezahlt?
- In welchen Fällen ist der Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge noch ausschlaggebend?
- Wie wird der Antrag auf Kindergeld gestellt?
- Wie erfolgt die Auszahlung?
- Wie sind Dauer und Höhe des Kindergeldes festgelegt?
- Welche Regelungen gelten speziell für behinderte Kinder?
- Welche weiteren Rechte und Pflichten bestehen?
Bei Fragen zur Antragstellung und zu Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich am besten an die Familienkasse in Ihrer Nähe.
Für die Antragstellung von Kindergeld und die Mitteilung von Veränderungen nutzen Sie bitte unseren Online-Formulardienst.
Weiterhin stehen Ihnen alle gängigen Formulare der Familienkasse als ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung.



Bundesagentur für Arbeit
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