Angehörige bestimmter Staaten des Westbalkans können unter vereinfachten Bedingungen ein Visum erhalten und in Deutschland arbeiten. Die sogenannte Westbalkanregelung gilt für Staatsangehörige folgender Staaten:
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Kosovo
- Nordmazedonien
- Montenegro und
- Serbien
Die Westbalkanregelung gilt grundsätzlich für jede Art der Beschäftigung. Die Anerkennung der beruflichen Qualifikation in Deutschland ist keine Voraussetzung.
Ausgenommen sind reglementierte Berufe. Dazu zählen zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte. In diesem Fall muss zunächst die Qualifikation anerkannt werden. Das kann zum Beispiel im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft erfolgen.
Kontingentierte Zulassung zum Arbeitsmarkt
Die Westbalkanregelung hat ein festes Kontingent. Pro Kalenderjahr kann die Bundesagentur für Arbeit bis zu 50.000