Wenn Sie vorübergehend nicht erreichbar sein werden, zum Beispiel aufgrund einer Reise, müssen Sie das mit Ihrem Jobcenter vorher abklären. Ihr Jobcenter prüft dann, zum Beispiel, ob in dem von Ihnen geplanten Zeitraum Vorstellungsgespräche oder Weiterbildungen anstehen. Ist dies nicht der Fall, stimmt es Ihren Plänen in der Regel zu (Fachbegriff: „Zustimmung zur Nichterreichbarkeit“).
Die Zustimmung ist notwendig, wenn Sie …
- sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten,
- sich vorübergehend nicht in der Nähe Ihres Jobcenters befinden oder
- ins Ausland reisen
Wichtig:Wichtig: Wenn Sie ohne Zustimmung des Jobcenters nicht erreichbar sind, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld. Das bedeutet: Sie erhalten keine Zahlung mehr und müssen gegebenenfalls Geld zurückzahlen. Auch Ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung endet, wenn Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr haben. Sprechen Sie daher jede Reise oder sonstige Abwesenheit unbedingt im Vorfeld mit Ihrem Jobcenter ab.
Wochenenden und Feiertage
Für Samstage, Sonntage oder Feiertage benötigen Sie keine Zustimmung Ihres Jobcenters. Sie müssen aber sicherstellen, dass Sie Mitteilungen und Aufforderungen vor dem nächsten Werktag zu Kenntnis nehmen können.