Jobcenter: Ver­änderungs­mitteilung online

Wichtige Veränderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse können Sie hier online mitteilen. Um den Online-Zugang zu erhalten, kontaktieren Sie bitte zuerst Ihr Jobcenter telefonisch oder per E-Mail.

Branding-Bereich Beschreibung

Nutzen Sie die Veränderungsmitteilung (VÄM) online und teilen Sie damit dem Jobcenter wichtige Veränderungen schnell und direkt mit. Beispiele für solche Veränderungen im Rahmen von Bürgergeld finden Sie am Seitenende. Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Seite: Bürgergeld: Änderungen und Nachweise

Änderungen mitteilen

Tipp:Tipp: Wie Sie die Veränderungsmitteilung online ausfüllen, zeigen wir Ihnen im Schritt für Schritt in unserem Video „Die Veränderungsmitteilung von jobcenter.digital“.

Benutzerkonto anlegen und vom Jobcenter freischalten lassen

Um den Online-Service nutzen zu können, müssen Sie sich zuerst ein Benutzerkonto bei der Agentur für Arbeit anlegen:

Registrieren

Anschließend erhalten Sie per Post die PIN für Ihr Benutzerkonto.

Kontaktieren Sie zur Freischaltung Ihr zuständiges Jobcenter beziehungsweise Servicecenter telefonisch oder per E-Mail. Bitte geben Sie dabei Ihre Kundennummer an.

Wichtig:Wichtig: Die Agentur für Arbeit ist nicht an kommunalen Jobcentern (Fachbegriff: zugelassene kommunale Träger) beteiligt. Für solche Jobcenter können Sie keine Veränderungsmitteilung über den Online-Service machen.

Ob für Sie ein kommunales Jobcenter zuständig ist, können Sie über unsere Dienststellensuche herausfinden. Möchten Sie eine Veränderungsmitteilung schicken, nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt mit Ihrem kommunalen Jobcenter auf.

Beispiele für wichtige Veränderungen

Nutzen Sie die Veränderungsmitteilung (VÄM) online, wenn 

  • Sie umziehen,
  • eine andere Person bei Ihnen einzieht oder auszieht,
  • sich die Kosten Ihrer Unterkunft ändern, zum Beispiel Miete oder Heizkosten.

Informieren Sie das Jobcenter, falls 

  • Sie eine Arbeit aufnehmen oder beenden,
  • sich etwas bei Ihrem bestehenden Beschäftigungsverhältnis ändert,
  • Sie eine selbstständige Tätigkeit beginnen oder beenden,
  • sich Ihr Einkommen oder Vermögen ändert, zum Beispiel durch eine Gehaltserhöhung oder eine Erbschaft.

Teilen Sie zum Beispiel mit, wenn 

  • sich Ihr Familienstand ändert,
  • Sie schwanger sind,
  • ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft stirbt,
  • Sie ein Studium beginnen oder beenden oder die Schule abschließen,
  • Sie Ihre Krankenkasse wechseln,
  • Sie in einer stationären Einrichtung aufgenommen werden, zum Beispiel in einem Pflegeheim.

Das könnte Sie auch interessieren