Beratungstermin vereinbaren
Bevor Sie sich entschließen, eine Existenz zu gründen, lassen Sie sich am besten umfassend beraten. Im Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft lässt sich vieles klären.
Einen Beratungstermin können Sie telefonisch oder über unser Kontaktformular vereinbaren:
0800 4 555500 (gebührenfrei) - Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr
Existenzgründungskurse belegen
Zusätzlich zu den Beratungsangeboten ist es wichtig, einen Lehrgang zur Existenzgründung zu belegen. Zur Realisierung Ihrer Geschäftsidee brauchen Sie nämlich Kenntnisse - etwa zu Rechtsformen oder den Pflichten eines Unternehmers. Existenzgründungsseminare werden zum Beispiel von Agenturen für Arbeit, Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK) angeboten.
Businessplan ausarbeiten
Nichts geht ohne Plan. Eine Existenzgründung erst recht nicht. Voraussetzung für Ihren unternehmerischen Erfolg ist, dass Sie Ihre Gründung sorgfältig vorbereiten. Ein erster, wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit ist Ihr Businessplan. Darunter versteht man eine übersichtliche und ausführliche Darstellung der Aktivitäten und Ziele des künftigen Unternehmens. Zu einem Businessplan gehören zum Beispiel die Beschreibung der Geschäftsidee, die Marktanalyse, die Finanzplanung und die Darstellung von Chancen und Risiken.
Finanzielle Hilfen ausloten
Sind Sie arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld, können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Diese Förderung können Sie erhalten, wenn Sie eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen und dadurch die Arbeitslosigkeit beenden. Eine Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Wenn Sie Grundsicherung erhalten, können Sie bei Ihrem Jobcenter Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen beantragen. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss zum Arbeitslosengeld II. Sie können es bekommen, wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Wenn Sie Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II parallel beziehen, sind Sie von der Förderung ausgenommen.
Wer einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen möchte, muss beispielsweise folgende Unterlagen vorlegen:
- einen Businessplan,
- die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Unternehmensberatung, Bank) zu dem Vorhaben (Tragfähigkeitsprüfung),
- den Nachweis von Kenntnissen zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit, etwa durch einen Lehrgang für Existenzgründerinnen und -gründer,
- die Anmeldebescheinigung der selbstständigen Tätigkeit vom Gewerbeamt.
Aber auch wer nicht aus einer Arbeitslosigkeit heraus gründet, benötigt eine positive Bewertung des Businessplanes, da Banken nur dann Mittel bereitstellen werden, wenn dieser Erfolg verspricht.
Freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten
Selbstständige können unter bestimmten Bedingungen freiwillig Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Dadurch sind Sie im Falle einer erneuten Arbeitslosigkeit abgesichert. Informieren Sie sich über ein solches Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag.