Antrag stellen
Bitte beachten Sie, dass Sie für Leistungen rechtzeitig einen Antrag bei Ihrem Jobcenter stellen müssen. Informieren Sie sich dazu auf der Seite So beantragen Sie Arbeitslosengeld II über die notwendigen Schritte.
Wenn Sie gemeinsam mit weiteren Mitgliedern Ihres Haushalts eine Bedarfsgemeinschaft bilden, dann gelten Anträge auch für die anderen Personen.