Das gehört zu einer Eingliederungsvereinbarung
Erhalten Sie Arbeitslosengeld II, schließen Sie eine Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter ab.
In dieser gemeinsame Erklärung steht, wie das Jobcenter Sie unterstützt wieder Arbeit zu finden.
Das kann verschiedene Leistungen beinhalten, zum Beispiel, indem das Jobcenter Bewerbungs- und Reisekosten übernimmt oder ein Bewerbungscoaching finanziert.
In der Eingliederungsvereinbarung steht zudem, welchen Beitrag Sie leisten. Dazu gehört zum Beispiel, wie oft Sie sich in einem Monat mindestens bewerben müssen.
Auf der Seite Rechte, Pflichten und Minderungen finden Sie weitere Informationen.