Wichtiges zur Krankenversicherung
In Deutschland müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger versichern, damit sie bei Krankheit oder im Pflegefall abgesichert sind. Diese Krankenversicherungspflicht gilt auch, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen. Das bedeutet: Sie müssen Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sein.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, sind Sie in der Regel weiter bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das Jobcenter zahlt die monatlichen Beiträge an Ihre Krankenkasse.
Dadurch haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung, für die Ihre Krankenkasse die Kosten trägt.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Kapitel 11.