Wie wir Ihre persönlichen Daten schützen
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und die Sozialgesetzbücher regeln, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen dürfen. Diese gesetzlichen Bestimmungen setzen wir lückenlos um.
Grundsätzlich gilt: Wir verarbeiten nur jene Daten von Ihnen, die wir benötigen, um Sie beraten und finanziell unterstützen zu können. Sobald wir Ihre Informationen nicht mehr benötigen, löschen wir sie fristgerecht.
Sie können Auskunft darüber erhalten, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diese berichtigen oder löschen lassen.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserem Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld SGB II (Kapitel 14) sowie auf der Seite Datenschutz und Datenerhebung.
Wichtig: Wir dürfen Ihre persönlichen Daten an andere Stellen (zum Beispiel Krankenkassen oder die Rentenversicherung) weitergeben, falls dies erforderlich und datenschutzrechtlich erlaubt ist. In der Fachsprache wird das „Übermittlungsbefugnis“ genannt.