You can find this information in English here.
Vorbemerkungen
Am 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich mit einem Austrittsabkommen aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Nach dem Austrittsabkommen ändert sich in einem Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020 nichts.
Die nachfolgenden FAQs gelten ab dem 1. Januar 2021 und geben den Rechtsstand vom 18.12.2020 wieder. Bei Redaktionsschluss war noch nicht bekannt, ob eine Vereinbarung zu den zukünftigen Beziehungen abgeschlossen wird. Falls eine Vereinbarung über die künftigen Beziehungen geschlossen wird, müssen die FAQs gegebenenfalls überarbeitet werden.
Allgemeine Hinweise
Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland. Um die Antworten möglichst kurz zu halten, werden im Folgenden die Begriffe „Vereinigtes Königreich“, „britisch“ bzw. „Briten“ verwendet.
Bitte beachten Sie, dass die Antworten nur Ihrer allgemeinen Information dienen und nicht alle Bestimmungen erschöpfend darstellen können.
Allgemeine Informationen zum Brexit
Informationen zum Brexit finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Informationen für Arbeitgeber
Bei Fragen rund um das Thema Brexit wenden Sie sich bitte an die Arbeitgeber-Hotline unter der folgenden Rufnummer:
0800 4 555520 (gebührenfrei)
oder an Ihre persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice vor Ort in der Arbeitsagentur.