Informationen zum Brexit: Deutsche im Vereinigten Königreich

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Vorbemerkungen

Am 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich mit einem Austrittsabkommen aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. 

Durch das Austrittsabkommen werden die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die zum Ende des Übergangszeitraums im Vereinigten Königreich wohnen, sowie die Rechte der Britinnen und Briten, die zum Ende des Übergangszeitraums in der EU wohnen, umfassend geschützt. 

Am 31. Dezember 2020  endete der im Austrittsabkommen vereinbarte Übergangszeitraum. Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben sich am 30. Dezember 2020 auf ein Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt, das am 1. Januar 2021 zunächst vorläufig und am 1. Mai 2021 förmlich in Kraft getreten ist.

Das Handels- und Kooperationsabkommen regelt die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Neben Vorschriften zu einer umfassenden Wirtschaftspartnerschaft enthält es u.a. auch Koordinierungsregelungen zur Sozialversicherung.

Allgemeine Hinweise

Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland. Um die Antworten möglichst kurz zu halten, werden im Folgenden die Begriffe „Vereinigtes Königreich“, „britisch“ bzw. „Briten“ verwendet.

Bitte beachten Sie, dass die Antworten nur Ihrer allgemeinen Information dienen und nicht alle Bestimmungen erschöpfend darstellen können. 

Erwerbstätige Deutsche

Auf Deutsche, die zum Zeitpunkt 31.12.2020 bereits im Vereinigten Königreich (nicht in Form einer Entsendung) beschäftigt waren und weiterhin dort beschäftigt sind, finden weiterhin die britischen Rechtsvorschriften auch für die Zeiten nach dem 31.12.2020 Anwendung.

Ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen Sie dort versichert sind, richtet sich ausschließlich nach britischem Recht. 

Entsandte Deutsche

Bei Fragen zur Entsendung wenden Sie sich bitte an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)

Erwerbstätige Deutsche

Nein, denn für die Frage, welche Rechtsvorschriften gelten, ist entscheidend an welchem Ort die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird.

Entsandte Deutsche

Bei Fragen zur Entsendung wenden Sie sich bitte an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)

Unter folgenden Links finden Sie Informationen zur Situation im Vereinigten Königreich:

euexit.campaign.gov.uk - Ist die wichtigste Informationsquelle für EU-Bürger und Briten zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Die DWP-Hotline-Nummer lautet +44 800 055 6688 und die Website ist unter department-for-work-pensions zu finden.

Für eine gezielte Unterstützung können Privatpersonen unter Contact Jobcentre Plus die Kontaktnummern der Job Center Plus-Büros und -Berater finden, die bei Fragen zu bestehenden Leistungsansprüchen behilflich sein können. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Hotline-Nummern zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU handelt.

Zur Beantragung einer nationalen Versicherungsnummer kontaktieren Sie bitte das JobCentre Plus unter +44 345 600 0643

Bei Fragen zu Beiträgen der britischen Sozialversicherung kontaktieren Sie bitte HMRC unter +44 191 203 7010

Bei Fragen zum EU-Settlement System wenden Sie sich bitte an

Die Hotline-Nummern lauten:

Innerhalb des Vereinigten Königreichs: 0300 123 7379

Außerhalb des Vereinigten Königreichs: +44 203 080 0010

Als Entsandte/-r wenden Sie sich darüber hinaus an Ihren Arbeitgeber.

Die DVKA berät Versicherte und Arbeitgeber zudem über die im über- und zwischenstaatlichen Bereich geltenden Regelungen und Ansprüche bei einer Beschäftigungsaufnahme im Ausland sowie einer Wohnortverlegung ins Ausland.