Informationen zum Brexit: Mitnahme von deutschem Arbeitslosengeld

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Vorbemerkungen

Am 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich mit einem Austrittsabkommen aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. 

Durch das Austrittsabkommen werden die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die zum Ende des Übergangszeitraums im Vereinigten Königreich wohnen, sowie die Rechte der Britinnen und Briten, die zum Ende des Übergangszeitraums in der EU wohnen, umfassend geschützt. 

Am 31. Dezember 2020  endete der im Austrittsabkommen vereinbarte Übergangszeitraum. Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben sich am 30. Dezember 2020 auf ein Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt, das am 1. Januar 2021 zunächst vorläufig und am 1. Mai 2021 förmlich in Kraft getreten ist.

Das Handels- und Kooperationsabkommen regelt die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Neben Vorschriften zu einer umfassenden Wirtschaftspartnerschaft enthält es u.a. auch Koordinierungsregelungen zur Sozialversicherung.

Allgemeine Hinweise

Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland. Um die Antworten möglichst kurz zu halten, werden im Folgenden die Begriffe „Vereinigtes Königreich“, „britisch“ bzw. „Briten“ verwendet.

Bitte beachten Sie, dass die Antworten nur Ihrer allgemeinen Information dienen und nicht alle Bestimmungen erschöpfend darstellen können. 

Wenn Sie die Voraussetzungen von Artikel 30 des Austrittsabkommens erfüllen, können Sie Ihren deutschen Arbeitslosengeldanspruch grundsätzlich nach den Regeln der Koordinierungsverordnungen (EG) Nr. 883/04 und 987/09 zur Arbeitsuche in das Vereinigte Königreich mitnehmen.

Um die Voraussetzungen von Artikel 30 des Austrittsabkommens zu erfüllen, müssen Sie als Deutscher oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU zu einer der zwei Fallgruppen gehören:

  • Fallgruppe 1: Sie haben spätestens seit dem 31.12.2020 einen Bezug zum Vereinigten Königreich. Dieser Bezug kann insbesondere darin bestehen, dass Sie im Vereinigten Königreich gewohnt haben, gearbeitet haben oder das britische Sozialversicherungsrecht für Sie gegolten hat. Die Art Ihrer Beziehung zum Vereinigten Königreich kann wechseln, z.B. vom Wohnen zum Arbeiten. Es ist aber wichtig, dass Sie sich grds. durchgängig bis zum beantragten Export Ihres Arbeitslosengeldes in einer Situation mit Bezug zum Vereinigten Königreich befunden haben.
  •  Fallgruppe 2: Sie haben spätestens seit dem 31.12.2020 im Vereinigten Königreich gewohnt und ein Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich nach dem Austrittsabkommen ("Settled Status" [dauerhafter Status] oder "Pre-settled Status" [Vorgelagerter dauerhafter Status]). Es ist wichtig, dass Ihr Aufenthaltsrecht bis zum beantragten Export Ihres Arbeitslosengeldes noch besteht. Der "Settled Status" bleibt bei einer Abwesenheit vom Vereinigten Königreich von bis zu 5 Jahren erhalten und der "Pre-settled Status" bei einer Abwesenheit vom Vereinigten Königreich von bis zu 6 Monaten pro Jahr.

Wenn Sie zur Fallgruppe 1 oder 2 gehören, können Sie Ihr deutsches Arbeitslosengeld nach den Regeln der Koordinierungsverordnungen (EG) Nr. 883/04 und 987/09 für die Dauer von drei Monaten zur Arbeitsuche in das Vereinigte Königreich mitnehmen. Der Exportzeitraum von drei Monaten kann auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Grundsätzlich müssen Sie der Agentur für Arbeit vor der Ausreise mindestens vier Wochen für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung gestanden haben.
Sie müssen die Mitnahme Ihres Arbeitslosengeldanspruchs in das Vereinigte Königreich vor Ihrer Ausreise bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit.

Zum Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich informieren Sie sich bitte bei den zuständigen britischen Stellen (zum Beispiel zum EU Settlement Scheme).

Für britische Staatsangehörige ist die Mitnahme von deutschem Arbeitslosengeld zur Arbeitsuche im Vereinigten Königreich in der FAQ beschrieben (siehe auch FAQ-Frage: Wenn ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, kann ich diesen dann zur Arbeitsuche in das Vereinigte Königreich mitnehmen (Export)?).