Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie können dazu führen, dass Auszubildende ihren Ausbildungsplatz verlieren – zum Beispiel, wenn deren Ausbildungsbetrieb insolvent ist oder der Betrieb die Ausbildung nicht fortführen kann.
Übernimmt Ihr Betrieb solche Auszubildende, können Sie die sogenannte Übernahmeprämie erhalten. Dabei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro.
Voraussetzungen
Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, hat Ihr Betrieb Anspruch auf die Übernahmeprämie:
- Die Ausbildung kann als Folge der Corona-Pandemie im ursprünglichen Ausbildungsbetrieb nicht fortgesetzt werden.
- Ihr Betrieb übernimmt den oder die Auszubildenden für die restliche Dauer der Ausbildung.
- Die Übernahme der oder des Auszubildenden findet zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Dezember 2021 statt.
Stammt die oder der Auszubildende aus einem insolventen Betrieb, gilt zusätzlich folgende Voraussetzung: Das Insolvenzverfahren wurde bis zum 30. Dezember 2021 eröffnet. Vor dem 31. Dezember 2019 bestanden gemäß EU-Definition keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Für die Übernahmeprämie spielt es keine Rolle, ob die oder der Auszubildende gekündigt wurde oder ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.
Neben den genannten Bedingungen gelten die allgemeinen Voraussetzungen des Bundesprogramms. Diese erfahren Sie auf der Seite: Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. Sie finden dort auch die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur ersten Förderrichtlinie.
Einschränkung
Ausbildungen werden nicht bezuschusst, wenn die Auszubildenden Ehegatten oder Verwandte ersten Grades der Betriebsinhaberin oder des -inhabers sind.
Frist für den Antrag
Sie müssen den Antrag spätestens 3 Monate nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit des neu begründeten Ausbildungsverhältnisses stellen.
Übernahmeprämie online einreichen
Prüfen Sie, bevor Sie den Upload-Service nutzen, ob alle benötigten Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind. Die Dokumente sowie die Anlagen müssen als Dateien verfügbar sein. Bitte nutzen Sie keine elektronische Signatur, da diese nicht konvertiert werden kann.
Maximale Dateigröße: 9 MB
Format: JPG, JPEG, PNG, BMP, PDF, DOC, DOCX, ODT
Erklärung zur Probezeit online einreichen oder nachreichen
Um die Förderung zu erhalten, muss Ihr Unternehmen eine Erklärung zur Probezeit abgeben. Diese reichen Sie nach dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit ein.
Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, können Sie die Erklärung direkt mit Ihren Antrag einreichen.
Nutzen Sie in beiden Fällen folgendes Formular:
Erklärung des Ausbildungsbetriebs über Probezeiten
Prüfen Sie, bevor Sie den Upload-Service nutzen, ob alle benötigten Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind. Die Dokumente sowie die Anlagen müssen als Dateien verfügbar sein. Bitte nutzen Sie keine elektronische Signatur, da diese nicht konvertiert werden kann.
Maximale Dateigröße: 9 MB
Format: JPG, JPEG, PNG, BMP, PDF, DOC, DOCX, ODT