Informationen sind wichtig.
Besonders wenn sich viele Sachen verändern.
Wir haben darum wichtige Informationen gesammelt.
Sie können diese Infos hier lesen.
Sie müssen dann nicht extra anrufen.
Informationen sind wichtig.
Besonders wenn sich viele Sachen verändern.
Wir haben darum wichtige Informationen gesammelt.
Sie können diese Infos hier lesen.
Sie müssen dann nicht extra anrufen.
Wichtig:
Die Dienst-Stellen sind geschlossen:
Damit die Menschen gesund bleiben.
Bitte helfen Sie uns dabei.
Bitte kommen Sie nicht in die Dienst-Stelle.
Sie können:
Wir sind für Sie da.
Sie können in die Dienst-Stelle kommen:
Wenn Sie einen Not-Fall haben.
Es gibt einen Not-Fall-Schalter.
Sie müssen vorher anrufen.
Ein besonderer Not-Fall ist zum Beispiel:
Wenn Sie dringend Geld für die Miete brauchen.
Oder für den Strom.
Oder wenn Sie kein Konto haben.
Bitte beachten Sie:
Ein normaler Antrag wird nicht schneller bearbeitet
am Not-Fall-Schalter.
Bitte haben Sie Geduld.
Viele Menschen rufen im Moment bei der Arbeits-Agentur an.
Die Arbeits-Agentur ist darum
manchmal schlecht zu erreichen am Telefon.
Wir versuchen:
Dieses Problem zu lösen.
Die Arbeits-Agentur bekommt mehr Telefon-Nummern:
Damit Sie uns besser erreichen.
Sie finden die neuen Telefon-Nummern
für Ihre Arbeits-Agentur im Internet
Zum Beispiel bei der Dienst-Stellen-Suche
der Bundes-Agentur im Internet.
Sie finden die Dienst-Stellen-Suche hier:
https://www.arbeitsagentur.de/
Die Dienst-Stellen-Suche ist in nicht in Leichter Sprache.
Frage 1:
Die Agenturen sind geschlossen.
Ich kann darum nicht zum Termin kommen.
Bekomme ich trotzdem Geld ausbezahlt?
Es ist nicht schlimm:
Wenn Sie nicht zum Termin kommen können.
Sie haben keine Nachteile.
Sie bekommen weiterhin Geld.
Sie müssen sich keine Sorgen machen.
Das Bezahlen von Geld wird auf jeden Fall funktionieren.
Frage 2:
Ich muss einen Antrag stellen.
Wie kann ich das machen?
Sie können weiter Anträge stellen.
Es gibt dafür viele Wege.
Bitte lesen Sie die Antworten
bei Frage 7 bis Frage 14.
Frage 3:
Die Agenturen sind geschlossen.
Wie kann ich mich arbeitslos melden?
Sie können Ihre Arbeits-Agentur anrufen.
Sie melden sich am Telefon arbeitslos.
Sie bekommen dann einen Antrag für Arbeitslosen-Geld
mit der Post geschickt.
Sie füllen den Antrag dann aus.
Achten Sie darauf:
Sie müssen den Antrag dann zurück-schicken
an die Agentur für Arbeit.
Zum Beispiel:
Sie bekommen einen Termin in der Agentur für Arbeit:
Wenn die Agenturen wieder öffnen.
Sie werden dann persönlich beraten.
Bitte achten Sie auf die Post von der Arbeits-Agentur.
Im Brief von der Arbeits-Agentur stehen alle Sachen:
Die Sie zum Termin mitbringen müssen.
Frage 4:
Ich habe einen Termin.
Kann ich zum Termin kommen?
Die Antwort lautet Nein.
Bitte kommen Sie nicht zum Termin.
Bitte kommen Sie nicht in die Arbeits-Agentur.
Bitte kommen Sie nicht zur Familien-Kasse.
Bitte bleiben Sie zu Hause.
Im Moment finden keine Beratungen statt.
Es finden auch keine Vermittlungs-Gespräche statt.
Alle Termine sind abgesagt.
Die Agenturen sind weiter für Sie da.
Aber alles wird ohne persönlichen Kontakt erledigt.
Damit sich niemand an dem Corona-Virus ansteckt.
Damit die Pandemie schnell vorbei ist.
Sie haben einen besonders dringenden Notfall.
Und Sie müssen die Agentur unbedingt erreichen.
Sie rufen dann die Agentur an.
Sie machen einen Termin am Telefon.
Sie dürfen nur mit einem Termin vorbeikommen.
Ein besonderer Not-Fall ist zum Beispiel:
Sie haben kein Konto.
Frage 5:
Welche Termine fallen aus?
Welche Termine finden statt?
Alle Termine fallen aus.
Es finden keine Termine statt.
Bitte sagen Sie die Termine nicht ab.
Bitte rufen Sie deshalb nicht an.
Sie müssen sich keine Sorgen machen.
Das Bezahlen von Geld wird auf jeden Fall funktionieren.
Sie haben keine Nachteile.
Es gibt auch keine Strafen.
Ihre Hilfen werden nicht gekürzt.
Man sagt auch: Es drohen keine Sanktionen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder wenn Sie einen Antrag stellen wollen:
Frage 6:
Gibt es Strafen:
Weil der Termin ausfällt?
Die Antwort lautet Nein.
Es gibt keine Strafen:
Wenn ein Termin ausfällt.
Oder wenn Sie eine Frist nicht einhalten.
Man sagt auch: Es gibt keine Sanktionen.
Sie bekommen eine Nachricht:
Wenn diese Regel sich wieder ändert.
Sie müssen sich keine Sorgen machen.
Das Bezahlen von Geld wird auf jeden Fall funktionieren.
Sie haben keine Nachteile.
Frage 7:
Wie kann ich die Arbeits-Agentur erreichen?
Sie können den E-Service nutzen.
Sie können den E-Service nur nutzen:
Wenn Sie angemeldet sind.
Sie finden den E-Service hier:
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Sie können mehr Infos zum E-Service bei Frage 8 lesen.
Es ist sicher:
Alle Anträge werden bearbeitet.
Die Anträge werden auch bearbeitet:
Wenn Sie nicht persönlich zu uns kommen.
Wir bearbeiten die Anträge so schnell wie möglich.
Sie müssen nicht anrufen.
Sie bekommen eine Info:
Wenn Ihr Antrag bearbeitet ist.
Oder wenn wir Fragen haben.
Sie können auch anrufen:
Wenn es dringend ist.
Wenn Sie Arbeit-Nehmer sind:
Sie rufen bitte die Telefon-Nummer 0800 455 55 00 an.
Wenn Sie Arbeit-Geber sind:
Sie rufen bitte die Telefon-Nummer 0800 455 55 20 an.
Sie haben einen besonders dringenden Notfall.
Und Sie müssen die Agentur unbedingt erreichen.
Sie machen dann einen Termin am Telefon.
Sie können nur mit einem Termin vorbei kommen.
Es gibt einen Not-Fall-Schalter.
Bitte beachten Sie:
Ihr Antrag wird nicht schneller bearbeitet am Not-Fall-Schalter.
Frage 8:
Ich möchte den E-Service nutzen.
Kann ich mich persönlich dafür anmelden?
Die Antwort lautet Nein.
Sie können sich nicht persönlich anmelden für den E-Service
im Moment.
Die Agenturen sind geschlossen.
Aber
Sie können sich am Telefon anmelden für den E-Service.
Sie können anrufen:
Von Montag bis Freitag.
Von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends.
Die Telefon-Nummer ist 0800 4 5555 00.
Frage 9:
Wo kann ich meine Unterlagen abgeben?
Wichtig:
Bitte geben Sie immer Ihre Kunden-Nummer an.
Sie finden Ihre Kunden-Nummer ganz oben
auf den Briefen der Agentur.
Bitte geben Sie immer Ihre Kontakt-Daten an.
Zum Beispiel:
Frage 10:
Wo kann ich meine Arbeits-Bescheinigung übermitteln?
Sie können den E-Service nutzen:
Wenn Sie angemeldet sind.
Sie finden den E-Service hier:
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Sie können mehr Infos zum E-Service bei Frage 8 lesen.
Sie können die Unterlagen auch:
Wichtig:
Bitte geben Sie immer Ihre Kunden-Nummer an.
Sie finden Ihre Kunden-Nummer ganz oben
auf den Briefen der Agentur.
Bitte geben Sie immer Ihre Kontakt-Daten an.
Zum Beispiel:
Frage 11:
Wo finde ich Merk-Blätter und Formulare für die Anträge?
Sie finden die Merk-Blätter und die Formulare
für das Arbeitslosen-Geld hier:
Die Merk-Blätter und die Formulare sind nicht in Leichter Sprache.
Frage 12:
Ich bin gekündigt worden.
Wo finde ich den Antrag auf Arbeitslosen-Geld?
Sie können den Antrag auf Arbeitslosen-Geld 1
im Internet stellen.
Sie finden den Antrag auf Arbeitslosen-Geld 1 hier:
So beantragen Sie Arbeitslosengeld
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.
Sie nutzen für den Antrag den E-Service.
Sie können den E-Service nur nutzen:
Wenn Sie angemeldet sind.
Sie können mehr Infos zum E-Service bei Frage 8 lesen.
Sie können ein Video schauen.
Das Video erklärt:
So geht der Antrag mit dem E-Service.
Sie finden das Video bei YouTube:
eServices Geldleistungen – Arbeitslosengeld (SGB III) online beantragen
Frage 13:
Mein Arbeit-Geber will Kurz-Arbeit beantragen.
Wo finde ich Infos über Kurz-Arbeiter-Geld?
Sie finden Infos zum Kurz-Arbeiter-Geld hier:
Die Infos sind in Leichter Sprache.
Sie können mehr Infos zum Kurz-Arbeiter-Geld hier lesen:
Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Frage 14:
Sachen haben sich verändert.
Wo kann ich Veränderungen mitteilen?
Frage 15:
Findet meine Maßnahme statt?
Sie bekommen die Info vom Anbieter
von der Maßnahme.
Der Anbieter sagt:
Die Maßnahme ist abgesagt.
Oder die Maßnahme findet statt.
Ihr Anbieter sagt:
Die Maßnahme ist abgesagt.
Das heißt:
Sie gehen jetzt nicht zu der Maßnahme.
Sie haben keine Nachteile.
Sie müssen wieder an Maßnahme teilnehmen:
Wenn die Regeln sich ändern.
Und wenn die Agentur oder das Job-Center
wieder offen sind.
Ihr Anbieter sagt:
Die Maßnahme findet statt.
Sie dürfen an der Maßnahme teilnehmen.
Sie werden rechtzeitig über alles informiert werden.
Sie müssen sich keine Sorgen machen.
Sie haben keine Nachteile.
Frage 16:
Meine Maßnahme findet nicht statt.
Bekomme ich trotzdem die Leistungen?
Die Antwort lautet Ja.
Sie müssen sich keine Sorgen machen:
Wenn die Maßnahme nicht stattfindet.
Sie haben keine Nachteile.
Es gibt auch keine Strafen.
Ihre Hilfen werden nicht gekürzt.
Sie bekommen auch das Geld
für die Kosten von der Maßnahme.
Man sagt auch: teilnehmer-bezogene Kosten.
Zum Beispiel:
Das Geld für die Fahr-Kosten.
Sie bekommen das Geld nur:
Wenn Sie die Kosten haben.
Zum Beispiel:
Sie haben die Monats-Fahr-Karte schon gekauft.