Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) ist eine Sozialleistung, mit der der grundlegende Lebensunterhalt gedeckt werden soll. Sie steht sowohl (ehemaligen) Beschäftigten wie auch Selbstständigen offen. Im Zuge der Corona-Krise wurden die Voraussetzungen für diese Leistung vereinfacht. Mehr Menschen als bisher können jetzt durch Grundsicherung unterstützt werden.
Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II
Dennoch müssen noch folgende Voraussetzungen erfüllt werden, um Anspruch auf diese Leistung zu haben:
- Sie sind hilfebedürftig. Das bedeutet: Ihre finanziellen Mittel reichen nicht für Ihren Lebensunterhalt.
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt, haben die Regelaltersgrenze aber noch nicht erreicht.
- Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist in Deutschland.
- Sie sind erwerbsfähig, also nicht durch eine Krankheit oder Behinderung dauerhaft außerstande, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.