Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
Sie haben das Recht auf Auskunft über die im Rahmen der Befragung über Sie gespeicherten Daten.
Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
Sofern nachgewiesen wird, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.
Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)
Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen zu berücksichtigen sind.
Recht auf Widerruf einer Einwilligung
Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO) erfolgt, können Sie diese jederzeit für den entsprechenden Zweck mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund Ihrer getätigten Einwilligung bleibt bis zum Eingang Ihres Widerrufs unberührt. Nach Absenden der Ergebnisse der Befragung ist ein Widerruf nicht mehr möglich.
Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Husarenstraße 30, 53117 Bonn) zu wenden, sofern Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt.