Kinderbonus 2022: Anspruch, Auszahlung, Höhe

Der Kinderbonus als zusätzliche Unterstützung für Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen.

Familie in Wohnung

Der Kinderbonus 2022 in Höhe von 100 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind ist Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakets, das die stark gestiegenen Energiepreise abfedern soll.

Der Kinderbonus ist ein „Bonus-Kindergeld“. Das bedeutet: Es handelt sich um eine Sonderzahlung, für die dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld gelten.

Wichtig: Sie müssen den Kinderbonus nicht beantragen. Die Auszahlung erfolgt automatisch.

Auszahlung des Kinderbonus

Der Kinderbonus 2022 beträgt 100 Euro pro Kind und wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2022 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Bei Kindern, für die im Jahr 2022 in einem anderen Monat als Juli ein Anspruch auf Kindergeld bestanden hat oder noch entstehen wird, wird der Kinderbonus später ausgezahlt.

In bestimmten Fällen werden Kindergeld und Kinderbonus für neugeborene Kinder gemeinsam ausgezahlt. Nutzen Sie für die Beantragung den Online-Service Kindergeld-Antrag ab Geburt.

Informationen zu den Voraussetzungen für Kindergeld finden Sie auf der Seite Kindergeld: Anspruch, Höhe, Dauer.

Wichtig: Wenn sich Ihre Kontodaten zwischenzeitlich ändern, müssen Sie die Familienkasse benachrichtigen. Mehr dazu erfahren Sie bei der Frage: Meine Bankverbindung hat sich geändert. Was muss ich machen, damit ich den Kinderbonus überwiesen bekomme?

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kinderbonus

Der Kinderbonus wird bei den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Beim Unterhaltsvorschuss wird der Kinderbonus nicht angerechnet. Damit kommt der Kinderbonus Familien mit kleinen Einkommen zusätzlich zugute.

Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, teilen Sie dies bitte Ihrer Familienkasse mit. Das gilt auch, wenn Sie zwischenzeitlich kein Kindergeld mehr erhalten.

Nutzen Sie für die Änderung Ihrer Bankverbindung den Online-Service der Familienkasse.

Änderungen mitteilen

Wichtig: Sie müssen die Änderungsmitteilung Ihrer Bankdaten derzeit grundsätzlich unterschreiben. Sie erhalten deshalb am Ende des Online-Antrags ein PDF zum Ausdrucken. Die zuständige Familienkasse ermitteln wir für Sie.

Wenn Sie eine rückwirkende Kindergeldzahlung für einen Anspruch aus dem Jahr 2021 bekommen, erhalten Sie auch den Kinderbonus 2021. Allgemein gilt: Den Kinderbonus 2021 in Höhe von einmalig 150 Euro erhalten Familien, die mindestens in einem Monat im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld hatten. 

Bezieht sich die Nachzahlung auf ein noch offenes Verfahren zum Kindergeldanspruch vor 2022, gilt folgendes: Bekommen Sie eine rückwirkende Kindergeldzahlung für einen Anspruch aus dem Jahr 2021, erhalten Sie auch den Kinderbonus 2021 gezahlt.

Kindergeld und Kinderbonus werden bei der Einkommensteuerveranlagung mit dem Kinderfreibetrag verglichen. Das Finanzamt berechnet dann, ob das Kindergeld inklusive Kinderbonus oder der Kinderfreibetrag für die Eltern vorteilhafter ist.

Nähere Erläuterungen dazu, bis zu welchem Einkommen Familien vom Kinderbonus profitieren und wie die sogenannte Günstigerprüfung erfolgt, finden Sie auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Finanzen.

Bei getrennt lebenden Eltern wird der Kinderbonus auf das Konto des Elternteils ausgezahlt, der auch das Kindergeld erhält.

Zu verschiedenen Fallgestaltungen bei Alleinerziehenden und Unterhaltszahlungen finden Sie nähere Erläuterungen auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Finanzen.

Der Anspruch auf das Kindergeld und somit auch auf den Kinderbonus kann grundsätzlich nicht gepfändet werden. Einzige Ausnahme ist die Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche des betroffenen Kindes. In der Praxis der Familienkassen kommt es wegen der Beschränkung auf solche gesetzlichen Unterhaltsansprüche in der Regel zu keiner Pfändung.

Ja, Kinderbonus wird auch für Kinder ausgezahlt, die in Heimen oder Jugendhilfeeinrichtungen leben, wenn für das Kind Kindergeld bezogen wird.

Der Kinderbonus wird in der Regel an den kindergeldberechtigten Elternteil gezahlt. Wird das Kindergeld an das Kind selbst gezahlt, wird auch der Kinderbonus an das Kind gezahlt.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Familienkasse prüfen, ob eine gesonderte Abzweigung des Kinderbonus an das Kind in Betracht kommt, wenn ihr rechtzeitig vor der Auszahlung ein entsprechender Antrag vorliegt. 

Die Abzweigung muss schriftlich vom Kind selbst oder von der gesetzlichen Vertretung beantragt werden. Sie können den Antrag direkt online ausfüllen, ausdrucken und an die zuständige Familienkasse senden.

Abzweigungsantrag ausfüllen

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur mit Unterschrift gültig ist.

Weitere Informationen zur Abzweigung von Kindergeld finden Sie auf der Seite Kindergeld an andere Personen auszahlen lassen.

Kontakt zur Familienkasse

Halten Sie bitte Ihre Kindergeldnummer bereit, sofern vorhanden.

Infos zur Auszahlung
0800 4 555533 (gebührenfrei)

Allgemeine Auskünfte
0800 4 555530 (gebührenfrei)

Aus dem Ausland
+49 911 12031010