Ja, Kinderbonus wird auch für Kinder ausgezahlt, die in Heimen oder Jugendhilfeeinrichtungen leben, wenn für das Kind Kindergeld bezogen wird.
Der Kinderbonus wird in der Regel an den kindergeldberechtigten Elternteil gezahlt. Wird das Kindergeld an das Kind selbst gezahlt, wird auch der Kinderbonus an das Kind gezahlt.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Familienkasse prüfen, ob eine gesonderte Abzweigung des Kinderbonus an das Kind in Betracht kommt, wenn ihr rechtzeitig vor der Auszahlung ein entsprechender Antrag vorliegt.
Für eine rechtzeitige und korrekte Auszahlung des Kinderbonus 2021 können nur Anträge berücksichtigt werden, die auch vor der Auszahlung im Mai 2021 bei der Familienkasse eingehen.
Die Abzweigung muss schriftlich vom Kind selbst oder von der gesetzlichen Vertretung beantragt werden. Sie können den Antrag direkt online ausfüllen, ausdrucken und an die zuständige Familienkasse senden.
Abzweigungsantrag ausfüllen
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur mit Unterschrift gültig ist.
Weitere Informationen zur Abzweigung von Kindergeld finden Sie auf der Seite Kindergeld an andere Personen auszahlen lassen.