Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern. Es wird für Kinder von der Geburt bis zum 18. Geburtstag gezahlt. In besonderen Fällen kann es auch bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. Wann das der Fall ist, erfahren Sie auf der Seite Kindergeld ab 18.
Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eltern, die aus der Ukraine geflüchtet sind, Kindergeld erhalten.
Wann Sie Kindergeld bekommen können
Eltern, die aus der Ukraine geflohen sind, können Kindergeld erhalten, wenn Folgendes zutrifft:
- Der Elternteil, der den Antrag stellt, hat eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes.
- Der Elternteil, der den Antrag stellt, arbeitet in Deutschland
oder
hält sich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen in Deutschland auf. - Das Kind hält sich in Deutschland oder einem anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz auf.
Vollwaisen und Kinder, die den Aufenthaltsort Ihrer Eltern nicht kennen, können auch Kindergeld bekommen. Diese Kinder müssen den Antrag dafür selbst stellen. Voraussetzung ist: Das Kind hat eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes. Eine Arbeitsstelle oder eine bestimmte Aufenthaltsdauer sind nicht notwendig.
Wie viel Kindergeld gezahlt wird
Wie viel Geld Sie als Kindergeld bekommen, hängt von der Anzahl der Kinder ab. Für jedes Kind wird ein eigener Betrag ausgezahlt.
- Für das erste Kind: 219 Euro
- Für das zweite Kind: 219 Euro
- Für das dritte Kind: 225 Euro
- Für das vierte und jedes weitere Kind: jeweils 250 Euro
Das Kindergeld wird monatlich auf das Bankkonto überwiesen, das Sie im Antrag angeben.
Wichtige Nachweise für den Antrag
Damit die Familienkasse Ihren Antrag prüfen kann, brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes (zum Beispiel ein Aufenthaltstitel oder ein Vorab-Aufenthaltstitel, mit dem Sie als Elternteil arbeiten dürfen) von Ihnen und dem Kind, für das Sie Kindergeld beantragen.
- Einen Nachweis darüber, dass Sie eine Arbeit haben, zum Beispiel einen Arbeitsvertrag oder eine Lohnabrechnung.
- Einen Nachweis darüber, wo sich Ihr Kind aufhält, zum Beispiel die Registrierung bei der Ausländerbehörde oder eine Bescheinigung der Stelle, die sich um die Kinderbetreuung kümmert.
Kindergeld beantragen
Füllen Sie dafür folgende Formulare aus:
- Antrag auf Kindergeld / Заява про отримання допомоги на дитину
- Anlage Kind / Додаток з відомостями про дитину до Заяви про отримання допомоги на дитину
Die Unterlagen können Sie bei der Familienkasse abgeben, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Diese finden Sie über die Dienststellensuche.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer zum Kindergeld:
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder anerkannte Flüchtlinge haben erst ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung beziehungsweise Anerkennung Anspruch auf Kindergeld.
Davor können Sie Kindergeld nur bekommen, wenn …
- Sie sich seit mindestens 6 Monaten in Deutschland aufhalten und
- Ihr Status später zuerkannt beziehungswiese anerkannt wird.
Wird Ihr Asylantrag oder Ihr Antrag auf Anerkennung abgelehnt, aber durch Deutschland ein subsidiärer Schutz gewährt, können Sie ebenfalls Kindergeld erhalten. Sie haben dann einen Anspruch ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung.
Sie können Kindergeld erhalten, wenn Sie bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber angestellt sind oder selbstständig sind. Auch eine geringfügige Beschäftigung, ein sogenannter „Minijob“, zählt dazu.