Wichtig:Hinweis: Vereinfachte Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld
Seit dem 1. Juni 2022 ist für Kindergeld keine Erwerbstätigkeit mehr erforderlich. Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen keine entsprechenden Nachweise mehr einreichen.
Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern. Es wird für Kinder von der Geburt bis zum 18. Geburtstag gezahlt. In besonderen Fällen kann es auch bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. Wann das der Fall ist, erfahren Sie auf der Seite Kindergeld ab 18.
