Als Saisonarbeitskraft sind Sie eine wichtige Unterstützung für viele landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland. Die Regelungen, die für Sie gelten, hängen teilweise davon ab, ob Sie Bürgerin oder Bürger eines EU-Staates oder eines Drittstaates sind.
Drittstaaten sind alle Staaten außer den EU-Ländern, Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.
Voraussetzungen für Angehörige eines Drittstaates
Folgende Voraussetzungen muss Ihre Tätigkeit erfüllen, um als Saisonarbeit zu gelten:
- Sie arbeiten innerhalb von 180 Tagen insgesamt höchstens 90 Tage.
- Sie arbeiten regelmäßig mindestens 30 Stunden in der Woche.
Arbeitserlaubnis
Nur wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Saisonbeschäftigung erfüllen. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis und dürfen als Saisonarbeitskraft beschäftigt werden. Als EU-Bürgerinnen oder -Bürger benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis.
Auf der Arbeitserlaubnis ist der Zeitraum vermerkt, in dem Sie einer Saisonbeschäftigung nachgehen dürfen. Arbeiten Sie auf keinen Fall länger – auch dann nicht, wenn Sie Ihre Beschäftigung später als geplant begonnen haben. Beginnen Sie umgekehrt erst mit der Saisonarbeit, wenn Sie die Arbeitserlaubnis haben.
Aktuelle Möglichkeiten für Georgien und Moldau
Die BA kann den Angehörigen bestimmter Staaten eine Arbeitserlaubnis erteilen, ohne dass eine Visa-Stelle zustimmen muss. Das gilt derzeit für Staatsangehörige Georgiens und Staatsangehörige der Republik Moldau: Sie dürfen ohne Visum als Saisonkraft in Deutschland arbeiten.
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, als Saisonkraft in Deutschland zu arbeiten, können Sie den Registrierungsbogen für eine Saisonbeschäftigung ausfüllen. Diesen finden Sie im Download-Center außerdem in den Sprachen Englisch, Georgisch, Rumänisch und Ukrainisch.
Im Portal „Faire Integration“ finden Sie außerdem eine Broschüre auf Deutsch, Rumänisch, Georgisch und Russisch für Saisonarbeitskräfte aus Georgien und der Republik Moldau.
Sozial- und Krankenversicherung
In Deutschland gibt es die Sozialversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem vor den Folgen von Krankheit und Arbeitslosigkeit schützen. Wer in Deutschland eine feste Stelle hat, muss Teile seines Lohns in die Sozialversicherung abführen.
Von der Sozialversicherung befreien lassen
Sind Sie in Ihrem Heimatland angestellt oder selbstständig, sichert Sie die dortige Sozialversicherung auch in Deutschland ab. In diesem Fall können Sie von der Sozialversicherung in Deutschland befreit werden.
Als Bürgerin oder Bürger eines EU-Mitgliedstaates belegen Sie mit einer A1-Bescheinigung, dass Sie von der Sozialversicherung befreit sind. Eine A1-Bescheinigung können Sie in Ihrem Herkunftsland bei der zuständigen Behörde beantragen. Anschließend übermitteln Sie die Bescheinigung bitte an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber in Deutschland.
Kommen Sie aus einem Drittstaat oder liegt keine A1-Bescheinigung vor: Füllen Sie den Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht / Versicherungsfreiheit aus. Diesen finden Sie im Download-Center in den Sprachen Deutsch/Englisch, Deutsch/Georgisch und Deutsch/Rumänisch. Anschließend übermitteln Sie ihn bitte an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber in Deutschland.
Krankenversicherung
Sie sind in Deutschland sozialversicherungsfrei beschäftigt und haben keine Auslandskrankenversicherung. In diesem Fall kann Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber für Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Die Beiträge dafür dürfen nicht von Ihrem Lohn abgezogen werden.
Weitere Informationen im Merkblatt

In unseren Merkblättern finden Sie weitere Informationen - zum Beispiel zu den Themen Unterkunft, Verpflegung, Arbeitsschutz oder Erkrankung. Die deutsche und die englische Version des Merkblattes finden Sie im Bereich „Downloads“ am Seitenende. Im Download-Center finden Sie die Merkblätter in weiteren Sprachen, zum Beispiel Polnisch, Rumänisch oder Bulgarisch.
Informationen zum Arbeitsrecht
Als Saisonarbeitskraft gilt für Sie das deutsche Arbeitsrecht. Die wichtigsten Informationen rund um Ihre Rechte bei Arbeitsvertrag, Lohn oder Urlaub finden Sie auf der Seite Arbeitsrecht: Grundlegende Informationen. Auf dieser Seite finden Sie unter anderem auch Hinweise auf Beratungsstellen, die Ihre Fragen zum Arbeitsrecht beantworten können.