Zuschuss zu Energiekosten

Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation können zum Ausgleich von Erdgas-, Wärme- und anderen Brennstoffkosten sowie Stromkosten einen einmaligen Zuschuss erhalten.

Mit dem Energiekosten-Zuschuss soll die finanzielle Belastung durch stark gestiegene Energiepreise in Teilen ausgeglichen werden. Der Energiekosten-Zuschuss kann online beantragt werden.

Antragsberechtigte Einrichtungen

Folgende Einrichtungen können den Energiekosten-Zuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragen:

  • positiv:Berufsbildungswerke
  • positiv:Berufsförderungswerke
  • positiv:Vergleichbare Einrichtungen, wenn Sie von der BA als Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Paragraf 51 zugelassen sind.
  • positiv:Werkstätten für behinderte Menschen 
  • positiv:Andere Leistungsanbieter nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Paragraf 60, soweit sie Leistungen im Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich erbringen.

Nachweis durch sachverständigen Dritten

Dem Antrag auf Energiekostenzuschuss ist ein Nachweis eines sachverständigen Dritten (zum Beispiel von einem Wirtschaftsprüfer) über die Höhe der erstattungsfähigen Energiekosten beizufügen:

Beauftragen Sie einen sachverständigen Dritten für die Erstellung eines Nachweises zu den Energiekosten. Die angemessenen Kosten für diese Dienstleistung werden anschließend erstattet.

Für den Nachweis über die erstattungsfähigen Energiekosten ist vom sachverständigen Dritten folgendes Formular zu nutzen:

Nachweis über die entstandenen Energiekosten

Dem Antrag auf Energiekosten-Zuschuss ist auch ein Beleg der Kosten für die Dienstleistung des sachverständigen Dritten (zum Beispiel die Rechnung) beizufügen. 

Nur mit den beiden Dokumenten (Nachweis-Formular und Kostenbeleg) ist Ihr Antrag vollständig und kann bearbeitet werden.

Zuschuss online beantragen

Sie können den Energiekosten-Zuschuss online beantragen – schnell und sicher über Ihr Benutzerkonto. Sie haben noch kein Benutzerkonto: Wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeber-Service.

Wichtig:Wichtig: Sie benötigen die Kundennummer Ihres Betriebes für den Antrag.

Zuschuss beantragen

Dokumente online nachreichen

Übermitteln Sie uns weitere Nachweise online. Sie benötigen dafür die Antragsnummer aus Ihrem Erstantrag.

Dokumente übermitteln

Nach dem Antrag: Wir beantworten Ihre Fragen

Sie haben den Antrag gestellt und es sind noch Fragen offen: Nehmen Sie Verbindung zu uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter:

0341 913-30039

Leipzig.EnergiekostenzuschussSGBIX@arbeitsagentur.de

Zuschuss für andere Einrichtungen

Medizinische Einrichtungen oder Einrichtungen der medizinischen oder medizinisch-beruflichen Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtung können einen Energiekosten-Zuschuss erhalten. Dieser kann jedoch nicht bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Stelle, die für die jeweilige Einrichtung zuständig ist:

Gesetzliche Grundlage

Rechtliche Grundlage für den Energiekosten-Zuschuss bildet das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, Paragraf 36a). Näheres zu Voraussetzungen, Antragstellung und Auszahlung regelt die Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung (ReHV).