Mit dem Energiekosten-Zuschuss soll die finanzielle Belastung durch stark gestiegene Energiepreise in Teilen ausgeglichen werden. Der Energiekosten-Zuschuss kann online beantragt werden.
Antragsberechtigte Einrichtungen
Folgende Einrichtungen können den Energiekosten-Zuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragen:
- Berufsbildungswerke
- Berufsförderungswerke
- Vergleichbare Einrichtungen, wenn Sie von der BA als Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Paragraf 51 zugelassen sind.
- Werkstätten für behinderte Menschen
- Andere Leistungsanbieter nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Paragraf 60, soweit sie Leistungen im Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich erbringen.
Nachweis durch sachverständigen Dritten
Dem Antrag auf Energiekostenzuschuss ist ein Nachweis eines sachverständigen Dritten (zum Beispiel von einem Wirtschaftsprüfer) über die Höhe der erstattungsfähigen Energiekosten beizufügen: