Was beinhalten die Regelungen?
Durch die Sozialschutz-Pakete und die gesetzlichen Änderungen vom 23. November 2021 wurde der Zugang zu bestimmten Sozialleistungen vereinfacht. Dazu gehört unter anderem die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II). Auch wenn Sie nicht arbeitsuchend sind, können Sie dadurch eine finanzielle Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt erhalten – schnell und mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich.
Mehr Informationen dazu finden Sie im FAQ zur Grundsicherung.
Hinweis:
Die Regelungen über den erleichterten Zugang zur Grundsicherung gelten für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2022 beginnen.