Geringere Entgeltkosten dank Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld hilft, Ihrem Betrieb wertvolle Arbeitskräfte zu erhalten, auch wenn Ihre Beschäftigten vorübergehend zu wenig Arbeit haben. Für die Zeit der Kurzarbeit ersetzt es Ihnen einen Teil der Kosten des Entgelts für Ihre Beschäftigten. Außerdem werden Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge abzüglich der Arbeitslosenversicherung von Januar bis März 2022 pauschaliert zu 50 Prozent erstattet. Ab April 2022 fällt die Möglichkeit der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen weg. Eine pauschalierte Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 50 Prozent ist dann nur noch möglich, wenn die Beschäftigten in Ihrem Betrieb während der Kurzarbeit an einer geförderten beruflichen Weiterbildung nach § 106a SGB III teilnehmen.