Damit Sie einen Bildungsgutschein erhalten können, müssen individuelle Voraussetzungen erfüllt sein, die wir in einem persönlichen Beratungsgespräch gemeinsam besprechen. Zudem muss der von Ihnen ausgewählte Bildungsträger und die berufliche Weiterbildung von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein.
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.
Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist,
- damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann,
- eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
- ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen. Auch solche Qualifikationen müssen sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientieren. Darüber hinaus kann der Erwerb von Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden, wenn dies erforderlich ist, um erfolgreich an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen zu können.
Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.
Auch Beschäftigte können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn Sie sich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterbilden möchten.
Tipp: Sie können noch mehr Unterstützung für eine berufliche Weiterbildung erhalten. Informieren Sie sich dazu auf unserer Seite Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Umfang der Förderung

Folgende Ausgaben rund um Ihre Weiterbildung können wir grundsätzlich erstatten:
- Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren
- Fahrkosten
- Kosten für Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung
Welche Kosten in Ihrem Fall übernommen werden können, stellen wir im Beratungsgespräch mit Ihnen fest.
Wird Ihre berufliche Weiterbildung gefördert, übernimmt Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter außerdem bestimmte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Ihr Weg zum Bildungsgutschein
1. Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter auf. Sie werden anschließend von uns zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Den Termin können Sie online anfragen oder uns nach erfolgter Beratung bereits die erforderlichen Informationen zu der beruflichen Weiterbildung zukommen lassen:
2. Beraten lassen
Im Termin besprechen Sie Ihre beruflichen Weiterbildungspläne mit Ihrer Ansprechperson. Diese prüft, ob Sie die individuellen Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung erfüllen. Ist das der Fall, erhalten Sie einen Bildungsgutschein.
3. Bildungsangebot auswählen
Finden Sie in unserer Online-Suche die Weiterbildung, die zu Ihrem beruflichen Ziel passt: Weiterbildungsangebote finden
In unserer Online-Suche finden Sie auch Umschulungen: Umschulungsangebote finden
4. Nachweise einreichen
Möchten Sie während der Teilnahme an der Weiterbildung Nachweise einreichen, können Sie dies hier tun:
Rechtliche Grundlage für den Bildungsgutschein ist Paragraf 81, Absatz 4 des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch (SGB III).