So beantragen Sie Grund-Sicherung

Schritt 1

Bild: Webseite von der Bundesagentur für Arbeit

Sie brauchen das Formular für den Antrag.

Möglichkeit 1

Sie können den Antrag im Internet herunter-laden.
Sie klicken hier:
Antrag Bürgergeld
Sie drucken den Antrag aus.

Möglichkeit 2

Sie rufen beim Job-Center an.
Die Mitarbeiter vom Job-Center sagen Ihnen dann:
Wenn Sie noch andere Sachen machen müssen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie noch Unterlagen schicken müssen.

Bild: Eine Karte steckt in einem Kuvert. Auf der Karte ist das @-Zeichen zu sehen.

Möglichkeit 3

Sie schicken eine E-Mail an das Job-Center.
Sie bekommen dann einen Antrag mit der Post geschickt.

Bild: Brief

Möglichkeit 4

Sie schreiben einen Brief an das Job-Center.
Sie bekommen dann einen Antrag mit der Post geschickt.

Schritt 2

Bild: Eine Hand unterschreibt einen Antrag

Sie füllen den Antrag auf Grund-Sicherung aus.
Achten Sie darauf:

  • Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein.
    Alle Angaben müssen stimmen.
  • Alle Unterlagen müssen beim Antrag sein.
  • Sie müssen den Antrag unterschreiben.
 

 

Schritt 3

Bild: Telefon, Computer-Bildschirm und ein Brief

Sie schicken den Antrag zu Ihrem Job-Center.
Es gibt dafür 3 Wege.

  • Sie können den Antrag mit der Post schicken.
  • Sie können den Antrag selbst einwerfen
    in den Haus-Brief-Kasten beim Job-Center.
  • Sie können den Antrag einscannen.
    Sie können den Antrag dann mit einer E-Mail schicken.
 
Bild: Eine Frau überlegt, wo ihre Arbeitsagentur, Jobcenter oder Familienkasse ist

Gut zu wissen:
So funktioniert die Dienst-Stellen-Suche.

Sie können im Internet alle Infos für Ihr Job-Center finden.
Zum Beispiel:

  • Telefon-Nummer
  • E-Mail-Adresse
  • Adresse

Sie gehen auf die Seite:
Dienst-Stellen-Suche

Sie sehen ein Feld auf der Seite.
In dem Feld steht in hell-grauer Schrift: z. B. Nürnberg 90411
Sie geben den Namen von Ihrer Stadt ein
in das Feld.
Oder Sie geben Ihre Post-Leit-Zahl ein.

Screenshot des Dienststellensuche Eingabefeldes

Sie klicken dann auf das rote Feld mit dem Wort Suchen. 

Sie sehen dann eine Liste mit den Dienst-Stellen
in Ihrer Nähe.
Sie sehen die Adresse.
Und Sie sehen die Telefon-Nummern
neben dem Bild von dem kleinen Hörer.

Screenshot der Ergebnisliste der Dienststellensuche

Schritt 4

Bild: Eine Mitarbeiterin vom Jobcenter telefoniert mit einem Mann

Sie bekommen Antwort von Ihrem Job-Center.
Sie müssen nicht anrufen.
Sie bekommen so schnell wie möglich eine Antwort.
Sie bekommen auch eine Info:
Wenn das Job-Center noch Sachen von Ihnen braucht.

Ihre Grund-Sicherung läuft aus

Bild: Monatskalender, letzter Tag im Juli markiert; Hand mit erhobenem Zeigefinger

Menschen müssen einen Antrag auf Grund-Sicherung stellen.
Die Grund-Sicherung wird immer für eine bestimmte Zeit genehmigt.
Diese Zeit heißt: Bewilligungs-Zeit-Raum.

Bild: Eine Hand unterschreibt einen Antrag

Die Menschen müssen danach einen neuen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Weiter-Bewilligungs-Antrag.
Aber:
Die Regel ist während der Corona-Krise anders.

 

Sie müssen keinen Weiter-Bewilligungs-Antrag stellen.
Wenn Ihr Bewilligungs-Zeit-Raum endet
vom 31. März 2020 bis zum 30. August 2020
.
Das Job-Center verlängert automatisch
Ihre Grund-Sicherung.
Die Verlängerung ist für höchstens 1 Jahr.

Bild: Mann hält Achtung-Schild in der Hand

Diese Änderungen gibt es bei der Grund-Sicherung solange die Regeln vom Sozial-Schutz-Paket gelten

Es gibt Änderungen:
Damit Menschen einfacher Hilfe bekommen
von der Grund-Sicherung für Arbeitsuchende.
Diese Änderungen gelten nur für eine bestimmte Zeit.
Die Regel gilt nur für Bewilligungen:
Die vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2020 beginnen.

Die Vermögens-Prüfung wird nicht gemacht.

Wenn Sie einen Antrag auf Grund-Sicherung stellen:
Wird ihr Vermögen nicht geprüft für die ersten 6 Monate.

Diese Regel gilt:

  • Die Regel gilt nur für Bewilligungen:
    Die vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2020 beginnen.
  • Und wenn Sie kein großes Vermögen haben.
    Sie müssen das beim Antrag angeben.
Bild: Thermometer, Heizkörper, Geld

Die Miete und die Heizung werden bezahlt.

Sie bekommen die ganze Miete bezahlt von Ihrer Wohnung.
Und die Heizung.
Diese Regel gilt für die ersten 6 Monate
von Ihrem Bewilligungs-Zeit-Raum.

Normalerweise:
Sie bekommen den Kinder-Zuschlag nur
Wenn Sie ein halbes Jahr wenig Geld verdient haben.