Kindergeldkasse

Definition: „Kindergeldkasse“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Familienkasse. Diese Bezeichnung ist jedoch veraltet.

Auch: Kindergeldstelle

Die Familienkasse gehört zur Bundesagentur für Arbeit. Sie setzt das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) um. Die Familienkasse prüft Anträge und Ansprüche auf Kindergeld und Kinderzuschlag. Wird ein Antrag bewilligt, zahlt die Familienkasse zudem die jeweiligen Leistungen aus.

Sie müssen Kindergeld und Kinderzuschlag bei Ihrer zuständigen Dienststelle der Familienkasse beantragen. Welche das ist, hängt vom Wohnort der Empfängerin beziehungsweise des Empfängers des Kindergelds oder des Kinderzuschlags ab.

Ihre zuständige Familienkasse finden Sie über die Dienststellensuche.