Durch die Sozialschutz-Pakete wurde der Zugang zu bestimmten Sozialleistungen vereinfacht. Dazu gehört unter anderem die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II). Auch wenn Sie nicht arbeitsuchend sind, können Sie dadurch eine finanzielle Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt erhalten – schnell und mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich.
Mehr Informationen dazu finden Sie im FAQ zur Grundsicherung.
Hinweis:
Die Regelungen über den erleichterten Zugang zur Grundsicherung gelten für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2021 beginnen.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, den erleichterten Zugang bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Des Weiteren soll es unter bestimmten Voraussetzungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro geben. Auch die Sonderregelung zur Mittagsverpflegung soll bis zum Jahresende verlängert werden. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald feststeht, ob und gegebenenfalls wann die Gesetze in Kraft treten.