Gleichstellungsantrag und Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

Als Mensch mit Behinderungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Den Gleichstellungsantrag können Sie online stellen.

Mann mit amputierten Armen arbeitet mit dem Laptop

Damit schwerbehinderte Menschen nicht nur am Arbeitsleben teilhaben, sondern eine für sie geeignete Arbeit ausüben können, haben sie besondere Rechte. Sind Sie einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, gelten diese Rechte in weiten Teilen auch für Sie.

Eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen (im Folgenden: Gleichstellung) ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss der Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber kleiner als 50 sein. Erfüllen Sie diese und weitere Voraussetzungen, haben Sie Anspruch darauf, mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt zu werden.

Ziel der Gleichstellung ist, Ihre Nachteile auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen: Die Gleichstellung soll Ihnen helfen, eine geeignete Beschäftigung zu finden beziehungsweise zu behalten.

Informieren Sie sich über die Voraussetzungen für eine Gleichstellung. Stellen Sie dann gegebenenfalls den Antrag auf Gleichstellung online.

Auswirkungen einer Gleichstellung

Sind Sie schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, haben Sie grundsätzlich dieselben Rechte wie sie. Im Rahmen einer Beschäftigung bedeutet das zum Beispiel Folgendes:

  • Das Gesetz schützt Sie stärker vor Kündigungen als nicht-behinderte Beschäftigte.
  • Sie können außerdem finanzielle Hilfen für einen Arbeitsplatz erhalten, der Ihren besonderen Ansprüchen Rechnung trägt.
  • Sie haben Zugang zu speziellen Fachdiensten und der Förderung der Integrationsämter.
  • Zuschüsse oder andere Formen der Förderung erleichtern es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in wirtschaftlicher Hinsicht, Sie einzustellen und dauerhaft zu beschäftigten.

Ausnahmen der Gleichstellung

Anders als schwerbehinderte Menschen haben Sie durch eine Gleichstellung keinen Anspruch auf Zusatzurlaub, kostenlose Beförderung im Personennahverkehr oder auf eine besondere Altersrente. Sie erhalten auch keinen Schwerbehindertenausweis.

Voraussetzungen für eine Gleichstellung

Mittelalter Mann im Gespräch mit einer Ärztin

Eine Gleichstellung ist an die folgenden Voraussetzungen geknüpft:

  • Der Grad Ihrer Behinderung beträgt weniger als 50, aber mindestens 30.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland.
  • Aufgrund Ihrer Behinderung ist Ihr Arbeitsplatz gefährdet oder Sie können deswegen keinen geeigneten Arbeitsplatz finden.

Wann eine Person als schwerbehindert gilt, welche Stelle Art und Grad der Behinderung feststellt und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Gleichstellung.

Arbeitsplatz gilt als gefährdet

Eine Behinderung kann am Arbeitsplatz vielfältige Auswirkungen haben. Sie kann zum Beispiel verursachen, dass …

  • Sie häufig fehlen,
  • Sie dauerhaft wenig belastbar sind,
  • Sie nicht so mobil sind wie Ihre Kolleginnen oder Kollegen,
  • Sie fortwährend Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen benötigen.

Treffen eine oder mehrere dieser Einschränkungen auf Sie zu, kann das bedeuten, dass Ihr Arbeitsplatz gefährdet ist. In manchen Fällen wird dies durch eine Abmahnung oder ein Fehlzeitengespräch deutlich.

Sonderfälle der Gleichstellung

Für Jugendliche und junge Erwachsene gelten für die Gleichstellung in bestimmten Situationen besondere Regeln.

Besonderheiten gibt es auch bei Beamtinnen und Beamten sowie anderen Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz. Mehr Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt Gleichstellung.

Gleichstellungsverfahren: Ablauf

Gleichstellung beantragen

Die Gleichstellung beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Sie können den Antrag online stellen (siehe Abschnitt „Dokumente online übermitteln“ unten). Sie können die Gleichstellung auch formlos, das heißt persönlich, telefonisch oder schriftlich beantragen.

Ihre Agentur für Arbeit muss prüfen, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Darum müssen Sie im Antrag einige Fragen beantworten. Sie müssen außerdem Art und Grad Ihrer Behinderung nachweisen.

Prüfung durch Agentur für Arbeit

Haben Sie den Antrag gestellt und den notwendigen Nachweis des Grads Ihrer Behinderung erbracht, prüft die Agentur für Arbeit Ihren Antrag. Wenn Sie Ihren aktuellen Arbeitsplatz absichern möchten, befragt Ihre Agentur für Arbeit Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber zu Ihrem Arbeitsverhältnis und zu Ihrer Arbeitsplatzsituation.

Gleiches gilt für Ihren Betriebs- oder Personalrat und Ihre Schwerbehindertenvertretung (falls jeweils vorhanden). Die Befragung dieser Stellen erfolgt nur, wenn Sie hierzu Ihre Einwilligung gegeben haben.

Erhalt des Bescheids

Nachdem die Agentur für Arbeit Ihren Antrag geprüft hat, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid darüber, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde. Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.

Dokumente online übermitteln

Alle erforderlichen Dokumente rund um die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen können Sie der Agentur für Arbeit online übermitteln, indem Sie sie hochladen – mit unserem Upload-Service. Sie können auch die erforderlichen Nachweise hochladen.

Zum Upload-Service

Alternativ können Sie die Gleichstellung formlos (persönlich, telefonisch oder schriftlich) bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.

Rechtliche Grundlage der Gleichstellung sind Paragraf 2 Absatz 3 und Paragraf 151, Absatz 2, 3 und 4 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).

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