Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie sich arbeitslos melden, müssen Sie Ihre Identität bestätigen. In der Vergangenheit geschah das in der Regel dadurch, dass Sie zu einem persönlichen Termin in Ihre Agentur für Arbeit vor Ort kamen. Als eine Folge der Corona-Krise mussten wir jedoch die persönliche Arbeitslosmeldung verstärkt einschränken und möchten Ihnen vorübergehend eine Online-Identifizierung anbieten.
Mit dem Selfie-Ident-Verfahren können Sie Ihre Identität schnell, einfach und sicher online bestätigen. Eine persönliche Meldung in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit entfällt dann. Wenn Sie sich nicht online identifizieren möchten, müssen Sie nichts unternehmen. Die Arbeitsagentur wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt automatisch einen Vor-Ort-Termin zusenden.
Auch einige Jobcenter bieten die Möglichkeit an, dass sich Antragstellerinnen und Antragsteller von Arbeitslosengeld II online über Selfie-Ident identifizieren können.
Wenn Sie sich seit dem 16. März 2020 noch nicht persönlich arbeitslos melden konnten, erhalten Sie in Kürze Ihr Schreiben mit Informationen zum Selfie-Ident-Verfahren.
Sie haben bereits ein Schreiben Ihrer Arbeitsagentur oder Ihres Jobcenters zum Selfie-Ident-Verfahren erhalten? Dann starten Sie jetzt Ihre Online-Identifikation:
Selfie-Ident-Verfahren