Aufgaben
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist gesetzlich verpflichtet, überzahlte oder zu Unrecht ausbezahlte Leistungen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Inkasso-Service der BA wird aktiv, wenn …
- bis zum Zahlungstermin (Fälligkeit) der geforderte Betrag nicht vollständig eingegangen ist.
- ihm eine Kundin beziehungsweise ein Kunde mitgeteilt hat, dass sie beziehungsweise er Schwierigkeiten bei der Rückzahlung hat.
Die zuständige Agentur für Arbeit, Familienkasse beziehungsweise das zuständige Jobcenter informieren Kunden gerne darüber, warum Leistungen zurückgezahlt werden müssen.