Bedingungen für alle Förderungen
Für die Förderung kommen KMU infrage, die wie folgt ausbilden:
- in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen,
- in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz oder
- in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind.
Hinweis: Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Dabei wird die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Übernahmeprämien können auch Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten erhalten.
Einschränkungen
Unternehmen können nur eine Prämie pro Ausbildungsvertrag erhalten. Sie können die Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ nicht mit Förderungen auf anderen rechtlichen Grundlagen oder nach anderen Programmen des Bundes oder der Länder kombinieren, die die gleiche Zielrichtung oder den gleichen Inhalt haben.
Antrag auf Förderung stellen
Unternehmen müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz). Meist sind das die Kammern, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern.
Bei anderen förderfähigen Berufen müssen Sie den Ausbildungsvertrag beilegen. Näheres dazu finden Sie im jeweiligen Antrag.
Außerdem müssen Sie eine De-minimis-Erklärung abgeben.
Wichtig: Nutzen Sie die jeweiligen Upload-Services, um Ihre Unterlagen an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln. Eine Einsendung per E-Mail ist datenschutzrechtlich nicht sicher. Alternativ können Sie die Unterlagen per Post an Ihre zuständige Agentur für Arbeit schicken.