Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Informieren Sie sich als Vertreterin oder Vertreter eines Ausbildungsbetriebes, wie Sie eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen können.
Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.
Das Förderprogramm richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Es verfolgt diese Ziele:
- die Anzahl von Ausbildungsplätzen in einem Betrieb erhalten (Ausbildungsprämie)
- zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
Voraussetzungen für Förderungen
Ob Ihr Betrieb Anspruch auf Förderungen aus dem Bundesprogramm hat, hängt von der Anzahl seiner Beschäftigten ab. Welche Obergrenzen hier gelten, erfahren Sie auf den Seiten zu den einzelnen Förderungen.
Für die Förderung kommen Betriebe infrage, die wie folgt ausbilden:
- in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen
- in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz
- in praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen (bundes- und landesrechtlich geregelt)
Einschränkungen
Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ können nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden, die die gleiche Zielrichtung oder den gleichen Inhalt haben.
Antrag auf Förderung stellen
Betriebe müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie unter anderem eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz). Meist sind die zuständigen Stellen die Kammern, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern.
Bei anderen förderfähigen Berufen müssen Sie Ihrem Antrag den Ausbildungsvertrag beilegen. Näheres dazu finden Sie im jeweiligen Antrag.
Beratung durch den Arbeitgeber-Service
Der Arbeitgeber-Service beantwortet gerne Ihre Fragen zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für Ihren Betrieb.
Sie erreichen den Arbeitgeber-Service telefonisch unter 0800 4 555520 (gebührenfrei) oder per Kontaktformular.
Fragen und Antworten zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Nein. Der Ausbildungsbetrieb muss seinen Sitz in Deutschland haben.
Gefördert werden können Berufsausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Berufsausbildung mit einem Studium verbunden ist (ausbildungsintegrierende duale Studiengänge).
KMU, die dual Studierende während des Studiums in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden, können somit eine Ausbildungsprämie beantragen. Andere Kooperationsbetriebe eines dualen Studiums sind hingegen nicht in die Förderung einbezogen.
Für die Umsetzung der „Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung“, die ebenfalls Teil des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ ist, ist nicht die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Diese Förderung wird in einer Zweiten Förderrichtlinie umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt durch die Knappschaft Bahn See.
Nein. Die Agentur für Arbeit entscheidet über die Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach der Reihenfolge der vollständig eingereichten Antragsunterlagen. Ein Anspruch des Ausbildungsbetriebes besteht nicht.
Ja, es sind zwingend die Vordrucke, die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellt werden, zu verwenden. Insofern nicht die Vordrucke der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden, gilt der Antrag als unvollständig und kann nicht bearbeitet werden.