Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.
Das Förderprogramm richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Es verfolgt diese Ziele:
- die Anzahl von Ausbildungsplätzen in einem Betrieb erhalten (Ausbildungsprämie)
- zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
- die Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb oder im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung zu unterstützen (Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit, Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen)
- die Übernahme von Auszubildenden fördern (Übernahmeprämie)
Voraussetzungen für Förderungen
Ob Ihr Betrieb Anspruch auf Förderungen aus dem Bundesprogramm hat, hängt von der Anzahl seiner Beschäftigten ab. Welche Obergrenzen hier gelten, erfahren Sie auf den Seiten zu den einzelnen Förderungen.
Für die Förderung kommen Betriebe infrage, die wie folgt ausbilden:
- in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen
- in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz
- in praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen (bundes- und landesrechtlich geregelt)
Einschränkungen
Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ können nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden, die die gleiche Zielrichtung oder den gleichen Inhalt haben.
Antrag auf Förderung stellen
Betriebe müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie unter anderem eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz). Meist sind die zuständigen Stellen die Kammern, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern.
Bei anderen förderfähigen Berufen müssen Sie Ihrem Antrag den Ausbildungsvertrag beilegen. Näheres dazu finden Sie im jeweiligen Antrag.
Beratung durch den Arbeitgeber-Service
Der Arbeitgeber-Service beantwortet gerne Ihre Fragen zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für Ihren Betrieb.
Sie erreichen den Arbeitgeber-Service telefonisch unter 0800 4 555520 (gebührenfrei) oder per Kontaktformular.