Weniger Sozialabgaben
Wenn Sie Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen umwandeln, muss Ihr Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen weniger Sozialabgaben zahlen.
Minijobberinnen und Minijobber dürfen pro Monat höchstens 450 Euro verdienen oder maximal 70 Tage im Jahr arbeiten. Ab einem Gehalt von 450,01 Euro fallen für den Arbeitgeber geringere Lohnnebenkosten an als für einen Minijob.
Beispielrechnung:
Bei einem Arbeitsentgelt von 450 € sind 126 € Abgaben für die Sozialversicherungen fällig. Dazu kommen Steuerpauschale und Umlagen. In Summe beträgt die Abgabenlast für den Arbeitgeber 140,81 €.
Zum Vergleich: Bei einem Arbeitsentgelt von 451 € fallen für die Sozialversicherungen hingegen nur 87,61 € an. Die Gesamtabgabenlast beträgt 98,88 €.