Ab Juli 150 Euro mehr bei Weiterbildung

Über 80% der bei der Arbeitsagentur gemeldeten Arbeitsstellen erfordern von Bewerberenden eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium. Das zeigt den weiterhin hohen Fachkräftebedarf in der Region. Um diesem Bedarf durch Qualifizierung begegnen zu können, erhalten arbeitslose Arbeitnehmer*innen einen finanziellen Anreiz einen Berufsabschluss nachzuholen. Ab dem 1. Juli gibt es die neue Leistung Weiterbildungsgeld.  Dieses beinhaltet monatlich 150 Euro zusätzlich bei Teilnahme an einer Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt, aber auch weitere Zuschüsse.

27.06.2023 | Presseinfo Nr. 31

Durch das Weiterbildungsgeld gibt es nun einen finanziellen Anreiz, die Zeit der Arbeitslosigkeit zu nutzen und einen Berufsabschluss zu erwerben. „Der sich wandelnde Arbeitsmarkt setzt voraus, dass wir Menschen ohne Berufsabschluss weiterqualifizieren und sie so zu den Fachkräften zu machen, die wir dringend brauchen. Mit dem Weiterbildungsgeld, in Kombination mit weiteren Förderungen, haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit durch eine Weiterbildung ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern“, erklärt Ulrich Käser, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Aachen-Düren. Oftmals ist das Arbeitslosengeld bei Menschen ohne Berufsabschluss so niedrig, dass dieses alleine nicht ausreicht, um einen längeren Zeitraum davon zu leben. Eine abschlussorientierte Weiterbildung kann jedoch bis zu 24 Monate dauern. „Wir hoffen, durch das Weiterbildungsgeld eine weitere Säule zur Fachkräftesicherung stärken zu können“, ergänzt Käser.

Neben dem Weiterbildungsgeld gibt es zusätzliche Förderungen, die beantragt werden können, zum Beispiel Fahrtkosten für die zurückzulegende Strecke zwischen Wohnung und Bildungsstätte, Kinderbetreuungskosten oder Prämien für das erfolgreiche Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen. Diese können je nach Prüfung 1.000 € oder 1.500 € betragen.

Alle Informationen zum Thema „Weiterbildung macht´s möglich. Wählen Sie hier Ihren Karrierepfad“ unter  www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung. Interessierte können sich telefonisch unter 0241 897-9900 beraten lassen.

Ein Rechenbeispiel:

Eine alleinstehende männliche Person arbeitet länger als ein Jahr 40 Stunden in der Woche für den Mindestlohn von 12 Euro. Wenn die Arbeitslosigkeit eintritt, steht ihm ein Arbeitslosengeld von monatlich 902 Euro zur Verfügung. Besucht der Mann eine Weiterbildung, erhält er 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat zusätzlich. Außerdem kann er Fahrtkosten wie zum Beispiel das Deutschlandticket für 49 Euro beantragen, um es während seiner Weiterbildung zu nutzen. Wenn er eine Weiterbildung macht, die mindestens 24 Monate dauert und seine Zwischenprüfung mit mindestens der Hälfte der erreichbaren Punkte besteht, erhält er eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro. Nachdem er seine Abschlussprüfung erfolgreich absolviert hat, erhält er eine weitere Prämie in Höhe von 1.500 Euro. Bei Fachschulberufen wird ausschließlich das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung prämiert. Insgesamt erhält der Kunde bei einer 24 Monate andauernden Weiterbildung 6.100 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld zuzüglich der Fahrtkosten.